anzeige wegen körperverletzung in der bewährungszeit

1 Antwort

Das kommt nicht ganz unwesentlich darauf an, ob Du zum Zeitpunkt der Tat schon 21 oder älter warst. Wenn es hier um Jugendstrafe geht, dann wird es das für Dich aller Voraussicht nach gewesen sein. Bei Erwachsenenstrafrecht ist eine zweite Bewährung grundsätzlich denkbar, wenn Du Dich dafür anstrengst.

achsoo okey vielen dank für die antwort : )