mein ex bezieht hartz 4
mein ex bezieht Hartz 4. sein Vater will demnächst ihn ein neues Auto kaufen, also ein Neuwagen. er hatte schon vor etwa 2 jahren ein auto von seinen Vater bekommen. das hat über 9990,- Euro gekostete. hat es dem Jobcenter nicht gemeldet. jetzt will er ein größeres Auto ihn kaufen.der Fahrzeughalter ist aber der Vater, die Versicherung bezahlt mein Ex,darf er das Auto trotzdem behalten. muss er das Jobcenter informieren das er ein neues Auto besitzt.
12 Antworten
Hier Tipps am Rande der Legalität... nicht gut...
Willst Du ihm helfen?`Obwohl es Dein Ex ist oder anschwärzen... nur zu...
Es klang nach anschwärzen/überführen wollen... daher meine schnelle Antwort... ;-)
er ist nur der Fahrer nicht Besitzer. Das interessiert der ARGE nicht im geringsten
In dem Augenblick, wo er fährt besitzt er es auch, weil er die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt.
nein er ist nur Fahrer nicht Halter bzw Besitzer
Dann gehört einem Taxi-Fahrer das Taxi mit dem er fährt?. Das würde manchen Taxi-Unternehmer aber wundern.
Dann lies dir mal die Unterschiede zwischen Eigentum und Besitz durch! Besitzer ist wie gesagt der, der momentan die Gewalt über eine Sache ausübt. Wenn du eine Geldbörse findest, dann bist du der Besitzer, solange du sie hast. Der Eigentümer ist jedoch der, der sie verloren hat!
Kennt hier eigentlich niemand den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz? Und ja der Taxifahrer besitzt das Auto, aber er ist nicht der Eigentümer! Ist das so kompliziert?
Ja... ;-) ich...
Danke! Jemand, der mich versteht :-)
Und WER ist nun der EIGENTÜMER eines Kfz? smile Ich geb euch vollkommen Recht, aber auf diese Frage kann irgendwie keiner eine Antwort geben, oder? Im Brief steht: Der Besitzer des Briefes wird nicht als Eigentümer ausgewiesen.
Ich hab es gekauft, ich nutze es, aber der Eigentümer bin ich nicht! hm.... wer dann? :-)
Vielleicht der liebe Gott?
Das Eine schließt das Andere aber nicht unmittelbar aus... Es meint das Du nicht AUTOMATISCH der EIGENTÜMER bist NUR weil Du den BRIEF hast.,,
Nö, das kann dass Jobcenter gar nicht machen, auch wenn er laut Mau00 das Auto zwar besitzt ist es dennoch nicht sein Eigentum und was einem nicht gehört muss man auch nicht melden.
Abgesehen davon, was gehen dich noch die Geschäfte von deinem Ex an?
Das Fahrzeug gehört nicht deinem Ex, also ist alles in Ordnung. Niemand kann ihm verbieten das Auto zu fahren, warum auch?!
muss er das Jobcenter informieren das er ein neues Auto besitzt.
Er besitzt keines!
Besitzen tut er es freilich! Denn Besitzer ist der, der momentan die Gewalt über die Sache ausübt! Wenn du Essen gehst und das Besteck aufnimmst, dann bist du der Besitzer, allerdings nicht der Eigentümer. Das bleibt nach wie vor der Wirt.
Dann formuliere ich es anders, damit es mit den Ausführungen des BGB passt: Er ist kein Eigentümer eines Kraftfahrzeugs. Die Frage war ja nun letztendlich auch, ob der Ex das bei dem Jobcenter melden muß, was ja nun eindeutig mit nein zu beantworten ist. Ob dazu nun juristische Feinheiten notwendig sind statt es umgangssprachlich zu formulieren, ist m. E. wohl eine Ansichtssache - wobei Du natürlich gemäß BGB vollkommen recht hast, ohne Frage.
Danke :-) DH für deinen Kommentar
Danke Dir; aber wie gesagt, formaljuristisch hast du ja auch vollkommen recht, da gibt es nichts zu deuten ;-)
nur wenn vater und sohn sich einig sind das das eigentum an dem auto auch an den sohn übergehen soll.
bleibt jedoch das eigentum beim vater so ist der sohn lediglich besitzer. als besitzer ist das auto nicht dem vermögen des sohnes zuzurechnen und leistungsrechtlich nich relevant. warum auch? er hat weder das recht das auto zu verkaufen noch hätte er einen anspruch auf den verkaufserlös, sollte es der vater als eigentümer irgendwann doch mal verkaufen.
hab ich etwas überlesen...welche Tipps sind hier am Rande der Legalität?