Wer ist der Fahrzeughalter?

14 Antworten

Fahrzeughalter ist Dein Vater.

Probleme gibt es (in Deutschland) keine. Das ist ja auch nicht unüblich. Insbesondere, wenn die Adressen noch identisch sind.

Im Ausland kann es Probleme geben, bzw. es gibt Länder, in denen Du eine Vollmacht Deines Vaters brauchst, dass Du das Fahrzeug nutzen darfst. Einen Vordruck dazu gibt es z. B. beim ADAC.

Dein Vater ist zunächst als Halter (zulassungstechnisch) anzusehen.

Allerdings kann es im Zweifelsfall dazu kommen, dass du rechtlich als Halter angesehen wirst, wenn du das Auto hauptsächlich nutzt und alle anfallenden Rechnungen zahlst.

Komplikationen bei einer Kontrolle wird es nicht geben

Fahrzeughalter ist die Person die im Schein und Brief, Zulassungsbescheinigung 1 und 2 aufgeführt ist. Es ist sicher auch nicht "hauptsächlich auf dich" versichert, sondern bist du als Fahrer (unter 23 Jahren) mitversichert. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer zahlt einen klein Aufschlag und auch in der Teilkasko und / oder Vollkasko besteht voller Versicherungsschutz. Da dein Vater das Auto gekauft hat, somit wahrscheinlich auch im Kaufvertrag steht und es bezahlt hat, ist er der Eigentümer dieses Fahrzeuges.

Halter/Besitzer ist derjenige, der im FahrzeugBRIEF eingetragen ist...

Ist mein Vater der Fahrzeughalter des Autos oder ich?

Hey lieber Zahnstocher,

der Wohnort des Fahrzeughalters (ersichtlich in der Zulassungsbescheinigung Teil 2, früher Fahrzeugbrief) entscheidet über die Einstufung des Autos in die Typklasse z.B. wegen der Schadenhäufigkeit!

Besitzer ist derjenige, welcher momentan mit dem Auto rumgurkt und den Eigentümer kannst du im Kaufvertrag nachsehen.

Der Versicherungsnehmer hat nur Auswirkungen auf die Prämienhöhe und eine evtl. Sondereinstufung bei Vorliegen der Voraussetzungen wie für eine Zweitwagenregelung, Eltern-Kind-Regelung, Führerscheinregelung usw. gefordert ist...

Demzufolge steht auch sein Name im Fahrzeugschein, aber versichert ist es hauptsächlich auf mich.

Hey lieber Zahnstocher, sollte das Auto wirklich auf dich versichert sein, dann hast du die teuerste Variante für dich ausgesucht, ausser du hast die Eltern-Kind-Regelung für dich ausgewählt (hier wärst du selbst Fzg-Halter und Versich.nehmer)!

Und könnte es Komplikationen geben, wenn die Polizei während einer Kontrolle sieht, dass nicht ich im Fahrzeugschein eingetragen bin?

Kein Problem! Viel wichtiger wäre es, wenn du bei einer Zweitwagenregelung über die Eltern als Mitfahrer bei deinem Vater eingetragen wärst. Im Schadenfall bewahrt es deinen Vater vor einer Prämiennachzahlung und einer evtl. Strafprämie - je nach Versicherer und deren AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen)!

 Gruß siola55