Darf ich ein Auto kaufen und einen Hartz 4 Empfänger damit fahren lassen?

9 Antworten

Es ist Dir freigestellt wem Du ein Auto zur freien Nutzung zur Verfügung stellst.

Und es ginge auch das JC nichts an, ob ein Leistungsempfänger ein Kraftfahrzeug kostenfrei nutzen könnte.

Solange du ihm kein Geld auf sein Konto überweist und wenn doch,ihr aber dann einen Vertrag über ein privates zinsloses Darlehen abschließen würdet,gibt es da keine Probleme !

Du kannst verleihen was du an wen du möchtest,er muss das beim Jobcenter noch nicht einmal angeben,denn er würde es dann ja nur nutzen und du wärst immer noch der Eigentümer,er kann das KFZ - also gar nicht verwerten,denn das würde das Jobcenter bei diesem Zeitwert unter Umständen fordern,weil man derzeit nur ein angemessenes KFZ - mit einem Zeitwert von bis zu 7500 € besitzen darf.

wer dein Auto fährt ist doch egal, Hauptsache er hat einen Führerschein dafür

und wenn du als alleinfahrer bei der Versicherung gemeldet bist, musst du der Versicherung noch mitteilen, das auch andere mit dem Auto fahren

natürlich darfst du das. wem du ein auto ausborgst ist doch deine sache

.... meine Versicherung jedenfalls fragt nicht, was denn die Fahrer so machen oder nicht machen.