Zu meinem Vater ziehen, aber Mutter bezieht Hartz IV?

3 Antworten

Der Umzug hat nichts mit den Bezügen deiner Mutter zu tun, wenn ihr alles vorher genau besprochen habt. Deine Mutter muss sich beim Jobcenter melden, weil es nach deinem Auszug andere Leistungen geben wird für sie.

Du brauchst gar nichts beachten, du ziehst um und meldest dich um. Deine Mutter muss dann schauen was sie an Kaltmiete zahlt und ob sie sich die Wohnung noch leisten kann wenn du weg bist. Die Kaltmiete darf für eine Person 230€ betragen das was darüber ist muß sonst vom Regelsatz bezahlt werden.

BBPB21  11.04.2020, 16:21

Quatsch.

Wie viel die Kaltmiete betragen darf ist von Ort zu Ort unterschiedlich.

In München ist der Satz viel höher als in Klein Wölferode.

Agamemnon712  12.04.2020, 08:40

Die Kaltmiete darf für eine Person 230€

Wie kommst Du denn auf sowas? Die maximal zulässige Bruttokaltmiete ist in jeder Kommune anders und teils deutlich höher!

Wenn das ganze mit den Eltern geklärt ist, dann sollte deinem Umzug nichts im Wege stehen.

Deine Mutter muss dann dem Jobcenter rechtzeitig und am besten in einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung ( findet man auch zum ausdrucken im Internet ) deinen Auszug mitteilen und sicher auch später eine Kopie der Abmeldung ( Einwohnermeldeamt ) beim Jobcenter nachreichen.

Dann muss man sehen ob nach deinem Auszug dann die KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) deiner Mutter noch angemessen nach dem SGB - ll ist, sollte das nicht der Fall sein, dann könnte es im schlimmsten Fall passieren das deine Mutter sich dann innerhalb einer Übergangszeit von in der Regel bis zu 6 Monaten eine angemessene Wohnung suchen müsste.

Sie muss aber nicht zwingend umziehen, wenn sie dann die unangemessenen Kosten anderweitig senken könnte oder den Differenzbetrag dann selber zuzahlen könnte.

In der Übergangszeit würde das Jobcenter aber die unangemessenen KDU - weiter zahlen wie normal.

Dann sollte deine Mutter der Familienkasse ( Kindergeld ) deinen Auszug auch melden, dazu gibt es auch eine Veränderungsmitteilung für die Familienkasse die man sich aus dem Internet ausdrucken kann.

Sollte deine Mutter nach deinem Auszug noch weiter Kindergeld für dich bekommen, dann muss sie das nachweislich im Monat in dem sie es von der Familienkasse aufs Konto bekommt an deinen Vater ( am besten überweisen ) weiterleiten, ansonsten würde es als ihr Einkommen auf ihren bzw.den Bedarf der restlichen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet und die Leistungen vom Jobcenter dementsprechend gekürzt.

Für deinen Vater würde das dann bedeuten, dass ihm das Kindergeld für dich dann für diesen Zeitraum fehlen würde, denn das steht nach deinem Einzug und Anmeldung im Einwohnermeldeamt ihm und nicht mehr deiner Mutter zu.

Dein Vater muss dann bei der Familienkasse einen ganz neuen Antrag auf Kindergeld stellen, findet man auch im Internet und dann auch in Kopie deine Meldebescheinigung einreichen.

Durch deinen Einzug bei deinem Vater würde dann die Pflicht Barunterhalt zu zahlen auf deine Mutter übergehen.