Einstweilige Verfügung - Darf ich unseren Sohn trotzdem sehen?

10 Antworten

Sie hat keine einstweilige Verfügung, sonst hättest du sie per Brief bekommen. Du hast das volle Umgangsrecht für deinen Sohn. es ist allerdings so das die Eltern sich einigen müssen wer wann wie lange das Kind hat. Wenn ihr das nicht könnt oder ein Elternteil sich komplett verweigert kannst du dein Umgangsrecht nur per Familiengericht einklagen. Dazu musst du dort einen Antrag auf Umgangsregelung stellen und ich rate dir das so schnell wie möglich zu tun um zu vermeiden das sie dir deineKind entfremdet oder irgendeinen Mist einbläut von wegen böser Papa...Du kannst so einen Antrag mit oder ohne Anwalt stellen, die Kosten fürs Gericht hast können bei Verweigerung des Umgangs der Mutter auferlegt werden, ist aber nie so sicher. Den Kontakt mit dem neuen Freund deiner Frau kannst du nicht verbieten, wenn das Kind in ihrer Obhut ist kann sie frei entscheiden mit wem es Umgang hat. Genauso wie du das kannst wenn der Kleine bei dir ist, sie könnte dir auch nicht verbieten das der Kleine mit einer eventuellen neuen Partnerin Zeit verbringt.

Einstweilige Verfügung muß dir zugestellt werden. Der neue darf Kontakt zum Kind haben, wenn er ihm nicht schadet. Da kannst du wenig machen. Leider! Du hast ein Umgangsrecht für deinen Sohn, im allgemeinen jedes 2. Wochenende von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend und die Ferien werden hälftig geteilt. Individuelle Regelungen sind möglich. Versuche am besten die Paarebene ( das seit ihr nicht mehr) und die Elternebene (das bleibt ihr immer) zu trennen. Das macht es dir einfacher und vielleicht könnt ihr irgendwann normal im Interesse eures Kindes miteinander umgehen. Jetzt nimm dir erstmal einen Fachanwalt für Familienrecht und setze einen regelmäßigen Umgang durch. Wegen dem Brand hast du hoffentlich Anzeige erstattet und deinen Verdacht mitgeteilt. Die Morddrohungen trage alle zur Polizei und immer auf Anzeige bestehen. Das muß ein krimineller Typ sein der neue Stecher. Das würde ich auch dem Anwalt mitteilen. Vielleicht kann er es verwenden, wenn es um den Umgang geht.

So lange nichts anderes geregelt ist, habt ihr beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind. Nur sitzt deine Ex da am längeren Hebel. Du musst spätestens am Montag aufs Jugendamt damit du eine Besuchsrecht für das Kind bekommst. Wenn es jetzt schon mit Platzverweis gelaufen ist, kann es sein, dass du das Kind nur im Beisein einer Jugendamtsbeamtin sehen darfst. Da hättest du dich als erstes drum bemühen müssen. Alles andere sind Sachen, die du nicht beweisen kannst. Da solltest du ganz vorsichtig sein, wenn du etwas behauptest. Da wird geradezu drauf gewartet.

carsten1979  18.12.2011, 12:12

Jugendamt darf leider nur eine Empfehlung aussprechen. Hier scheinen die Fronten so verhärtet das es wohl zum Prozeß kommt und dafür braucht er einen Anwalt.

Hey,

also wenn deine Frau eine einstweilige Verfügung hat, dann müsstest du das beim Amtsgericht nachfragen können, allerding wenn sie eine hat sollte sie auch bereit sein dir diese zu zeigen, dann darfst du dich ihr nicht mehr als die vorgeschriebenen Meter näher, mit deinem Sohn allerdings ist es anders, da ihr noch verheiratet seid gehe ich davon aus das ihr gemeinsames Sorgerecht habt und dort kann deine Frau nur eine Einstweilige Verfügung gegen dich erwirken wenn sie stichhaltige Beweise hast das du das wohl eures Kindes gefährdet oder das die Gefahr besteht das du mit dem kleinen abhaust oder Ähnliches aber ansonsten eher Schwierig.

Wenn du dafür Sorgen möchtest das der neue Freund deiner noch Frau deinem Sohn nicht zu nahe kommt, stehst du allerdings in der Pflicht zu Beweisen das der Mann deinem Sohn in irgendeiner Art und weise Schaden zufügt oder das Kindeswohl gefährdet ansonsten sehe ich da eher schlechte Karten

Hallo zusammen, Also eine einstweilige Verfürgung würde dir umgehend vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden. sollte das nicht passiert sein kannst du davon ausgehen das es keine gibt. So leicht bekommt man die heute auch gar nicht. Mein Rat schnellstens zum Anwalt und Besuchs und Umgangsrecht klären lassen. Den Gang zum Jugendamt kannst du dir eigentlich sparen da dort nichts rechtswirksames in die Wege geleitet werden kann. Nur ein gerichtlicher Beschluss ist rechtsbindend. Lass dich auch auf keine gerichtliche Vereinbarung ein da auch die für beide Seiten nicht rechtsbindend ist. Wie gesagt das wird dir nur ein gerichtlicher Beschluss helfen können der das Besuchs und Umgangsrecht regelt Alles Gute und viel Glück