Mein Bruder ist hoch verschuldet, wenn er irgendwann nicht mehr ist, was passiert dann mit den Schulden, Wird das den der Familie "vererbt"?

14 Antworten

Selbst wenn er einen testamentarisch erwähnt kann man das ERBE immer noch ablehnen - fertig.

Man kann ein Erbe ausschlagen. Hinterlässt dein Bruder nur Schulden, kann der oder die Erben das Erbe ausschlagen. Dafür gilt eine Frist von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles , das Erbe auszuschlagen.

Würde dein Bruder auch ein Haus besitzen, was ins Erbe fallen würde, wäre beim Ausschlagen des Erbes auch das Haus weg.

Die Erbberechtigten deines Bruders müssen die Entscheidung treffen, so er verstirbt.

Wenn jemand hoch verschuldet stirbt, dann werden die Schulden auf die Erben übertragen - genauso als ob der Verstorbene ein hohes Vermögen gehabt hätte.

Es ist allerdings möglich, dass die Erben so ein Erbe ausschlagen. Wenn sie das Erbe abschlagen, bekommen sie nichts vom Verstorbenen, weder sein Hab und Gut wie Möbel und Häuser. Da müssen sich die Erben vor der Entscheidung "Annahme oder Ausschlagen" informieren und berechnen, ob sie ein Erbe annehmen oder abschlagen.

Es kann so durchaus sein, dass diejenigen, die Geld verliehen haben, ihr Vermögen nicht erstattet bekommen.

Dann haben die Gläubiger in aller Regel Pech gehabt.

Grundsätzlich ist es so, das ein Erbe Gesamtrechtsnachfolger wird. Es ist also verständlicherweise nicht möglich die Schulden von den Vermögen zu trennen.

Bei einem bekannt überschuldeten Erbe, empfielt es sich, die Erbschaft auszugschlagen. Dann wird man nicht Erbe und hat mit der ganzen Sache nix mehr zu tun. Man beachte, das es dafür eine Frist von 6 Wochen ab Kenntniss des Erbfalls und des Grundes der Berufung gibt.

Auch nach der Annahme einer Erbschaft besteht die Möglichkeit die Haftung durch eine Nachlassinsolvenz auf den Nachlass zu begrenzen. Sollte diese mangels Masse abgelehnt werden, kann die Einrede der Dürftigkeit erhoben werden. Diese Haftungsbeschränkungen sind aber eher die 3. oder 4. Wahl.

Spätestens wenn ein Schreiben vom Nachlassgericht mit Mitteilung über einen Nachlass kommt, muss (wenn man die Schulden nicht erben will) eine Ausschlagung der Erbschaft vor dem Nachlassgericht erfolgen. Frist: 6 Wochen.