Daueraufträge (Miete, Strom etc.) beim verschuldeten Erbe?

4 Antworten

Wenn sie das Erbe ausschlägt, schlägt sie das Erbe aus. Da kann dann nichts durch irgendeine Aktion reininterpretiert werden.

Dass die Ehefrau in die jeweiligen Verträge einsteht und sie, da sie weiterhin bewohnt, übernimmt, klärt sie am besten direkt mit dem Vertragspartner (Vermieter, Stromanbieter usw.). Da steht dann auch nichts im Wege, die Daueraufträge abzubrechen und dann von ihrem Konto aus zukünftig zu überweisen.

Wenn beim jeweiligen Vertragspartner (Vermieter, Stromanbieter etc.) Schulden aufgelaufen sind, wird es ggf. kompliziert. Gerade was diese Dinge angeht, muss sie sowieso ggf. gesamtschuldnerisch mit einstehen. Irgendwo versteckt sich im BGB, dass Ehepartner hier durchaus was die Dinge des täglichen Lebens betrifft, mit in den Vertrag involviert sein können. Das kommt drauf an, ob beispielsweise der Ehemann damals die Verträge im Namen der Familie abschloss oder nicht. Das betrifft aber wirklich nur solche Verträge von Grundbedürfnissen.

Die Bank wird die Daueraufträge nicht mehr ausführen, wenn ein Geld auf dem Konto ist. 

Sie kann die Daueraufträge löschen, damit hat sie kein Erbe angetreten, sondern weiteren Schaden verhindert.

Mit ihrem Konto kann sie machen was sie will (also auch einen neuen Dauerauftrag einrichten). 

Auf dem Konto bleiben etwa 500 Euro übrig, und er hatte 1000 Euro Dispokredit. Die Bank kann also die Miete für einen weiteren Monat davon abziehen, das ist auch das Problem.

Gelten Kontobewegungen nun als Annahme oder nicht?

Es war ausschliesslich sein Konto nicht ihres - vielleicht kann sie einfach der Bank die Todesurkunde präsentieren, dann schliesst die Bank das Konto?

Oder ist die Konto-Schliessung auch wieder 'Annahme des Erbes'??

@Daisy0208

Die Bank löscht sofort den Dispo bei Todesfall. Es kommt ja ein Geld mehr herein.

Wenn sie das Geld bei Kontoschließung nimmt, nimmt sie das Erbe an. Sie will doch nichts von dem Geld, also sollte sie die Bank nur über den Todesfall informieren.

@webya

Die Löschung von Daueraufträgen hat nichts mit einer Kontoschließung zu tun.

vielleicht kann sie einfach der Bank die Todesurkunde präsentieren, dann schliesst die Bank das Konto?

Natürlich sollte man der Bank das vorlegen, damit die Bank Bescheid weiß. Insbesondere hinsichtlich des Stoppens der Daueraufträge, da man diese nun als Bewohner der Wohnung selber ausführen werde.

Aber: Die Bank wird hier nichts Schließen und auf keinen Fall wird sie Geld auszahlen. Die Bank wird nicht mal Geld auszahlen, wenn die Ehefrau sagt/beweist, dass sie die Ehefrau ist. Die Bank wird erst dann irgendetwas hauszahlen, wenn entsprechende Erbscheine vorliegen.

Nein, die Ehefrau will zum Nachlassverwalter, bevor sie ausschlägt da sie überhaupt keinen Einblick hat in das Erbe, da alles vor ihr geheimgehalten wurde - sie weiß auch nicht 100% ob er Schulden hat oder wie hoch das Erbe ist.

Sie hatten ein Berliner Testament, also muß sie haften, falls Schulden da, von den sie keine Ahnung hatte.

Bis sie aber einen Nachlassverwalter hat, vergehen Tage in denen vielleicht die Miete abgezogen wird vom Konto des Verstorbenen oder sonstwas.

Die Ehefrau las irgendwo, daß jegliche Kontobewegung als Annahme des Erbes gilt.

Die Ehefrau las irgendwo, daß jegliche Kontobewegung als Annahme des Erbes gilt.

Wo auch immer sie das gelesen hat: Das ist so schlichtweg falsch.

Glaube kaum, dass die Ausführung von Daueraufträgen als "Annahme" des Erbes ausgelegt werden kann.