Schulden erben als Ehepaar?

12 Antworten

Haften - nein.

Wenn die Ehegattin das Erbe annimmt und selbst sterben würde bevor die Schulden beglichen wurden - steht Ehegatte als Erbe nach der Frau vor der Überlegung, ob er das Erbe nach seiner Frau annimmt. Von daher könnten die Schulden des Schwiegervater durch die Hintertür kommen.

Ob die fristgerechte Ausschlagung nach Schwiegervater die bessere Alternative wäre- solltet ihr gemeinsam besprechen. Habt ihr Kinder - dran denken, dass diese dann für die Mutter nachrücken. Für minderjährigen Kindern müsst ihr gemeinsam ausschlagen. Geht in einem Termin.

Er haftet fü diese Schulden nicht persönlich, wird aber zweifellos dadurch sich mitbelastet fühlen, dass seine mit ihm (hoffentlich) eng innerlich verbundene Frau nun plötzlich sehen muss, wie sie die Schuulden des Vaters tilgen kann. Wenn die Frau kein eigenes Vermögen hat, wird vielleicht der Mann einspringen müssen, um ihr Ärger und Auseinadersetzungen mit den Gläubigern zu ersparen. Es hängt also wesentlich davon ab, wie stark die Bindung zwischen den Eheleuten ist, wenn die Entscheidung zwischen Annahme oder Ausschlagung des überschuldeten Erbes des Vaters zu treffen ist.

Selbst bei einer Zugewinngemeinschaft gehören Erbschaften nach der Eheschliessung zum Anfangsvermögen des Ehepartners. Für geerbte Schulden muss die Frau also alleine aufkommen!

Viele haben aber die irrige Auffassung, bei einer Zugewinngemeinschaft gehöre von vornherein jedem Ehepartner die Hälfte. Das sollten besonders die Kinder im Erbfall beachten.

Nein, man haftet grundsätzlich nicht für Schulden, die der Ehepartner macht. Ansonsten: Wenn ein Erbe überschuldet ist, dann kann man es ja auch ablehnen.

Von Experte DianaValesko bestätigt

Hi, TassKaff.

Es ist zu wenig, wenn ich dir sage, dass du das Erbe ausschlagen sollst, wenn nur Schulden hinterlassen werden. Denn das würde nicht genügen, was du eigentlich mit deiner Frage wissen möchtest.

Generell ist der gesetzliche Erbe in diesem Falle die Frau deines Schwiegervaters. Nimmt sie das Erbe an, dann hat sie auch die Schulden mit geerbt.

Mit dem Ehemann müsstest du dann gemeint haben, dass du mit der Tochter des Verstorbenen verheiratet bist.

Jetzt kommt das zum Einsatz, was wichtig ist: wie ist das Testament verfasst?

Steht die Ehefrau als Alleinerbin drin, und nach ihrem Ableben kommen erst die Kinder, dann hast du nichts zu befürchten. Sollte dann die Ehefrau des Verstorbenen ableben, dann musst du das Erbe ablehnen, sonst würdest du die restlichen Schulden erben.

Mit lieben Grüßen, Renate.

OpiPaschulke  10.05.2022, 08:32

;-)