Schulden von Verwandten - Deutsches Gesetz

5 Antworten

Die Geschwister/Verwandtschaft auf keiinen Fall. Bei den Kindern bin ich mir fast sicher, dass es genauso ist. Kommt aber auch auf die Situation/Alter der Kinder usw. an

Eine Zwangsbuergschaft gibt es nicht, buergen kann man daher nur freiwillig und ist dann haftbar. So lange man nichts unterschreibt, kann man fuer die Schulden anderer auch nicht haftbar gemacht werden. Und das gilt fuer alle Verwandten, Kinder, Eltern, Geschwister.

Keiner ist zur Zahlung verpflichtet, wenn er sich nicht freiwillig selbst dazu verpflichtet hat.

Im Erbfall wuerde der, der die Erbschaft annimmt, auch die Schulden erben. Eine Erbschaft kann man aber ausschlagen, dann muss man auch nichts zahlen. Eine Ausnahme stellen aber die Kosten fuer die Beerdigung da, die muessen die Verwandten ubernehmen.

Weder Brüder noch Kinder müssen für die Schulden aufkommen. Es sei denn, sie haben dafür freiwillig gebürgt. Was möglich ist, ist das Einsetzen von Unterhaltspflichten. Dies gibt es aber nur bei Verwanten in grader Linie, also nicht bei Brüdern.

Niemand muss die schulden anderer zahlen, warum auch ? - es seidenn er stirbt und einer nimmt das erbe an dann erbst du quasi auch die schulden

Jain. Für diesen Fall gibt es falls der Nachlass überschuldet ist, die Nachlassinsolvenz, d.h. die Haftung wird auf den Nachlass begrenzt. Was natürlich nicht geht, ist die Schulden von den Vermögen zu trennen.

für schulden ist derjenige verantwortlich der sie gemacht hat - und sonst keiner !