Mein Auto wurde in der Werkstatt ohne mein wissen zusätzlich repariert!

8 Antworten

Normalerweise müssen sie dich vorher anrufen und mitteilen welchen Schaden sie noch entdeckt haben - und dich um die Gestattung fragen den Schaden zusätzlich beheben zu sollen (unter Hinweis auf die Kosten).

Allerdings gibt es nicht wenige Werkstätten, die in einen schriftlichen Auftrag den man als Kunde unterschreibt mittlerweile eine (manchmal versteckte) Passage einbauen, die zusätzliche Reparaturen legitimiert.

Wenn du dir sicher bist, den Auftrag weder (fern-)mündlich noch schriftlich erteilt zu haben, auch nicht via versteckter Klausel, dann kannst du darauf bestehen die Rechnung nicht bezahlen zu müssen.

Aber: nun stellt es sich leider oft auch so dar, dass Werkstätten Fahrzeuge bis zur kompletten Zahlung einbehalten möchten. Mal abgesehen von der Zulässigkeit dieses Geschäftsgebahrens bleibt dir noch die Möglichkeit, die Zahlung unter Vorbehalt zu leisten um sich diese später nach rechtlicher Aufarbeitung wieder zu holen.

VG

Du hast dein Auto also zur TÜV-Prüfung fertig machen lassen. Dazu gehören ja auch die Bremsen. Wenn die nichts gemacht hätten, dann wäre dein Auto wohl nicht durch gekommen - und das ausgemachte Ziel, nämlich die neue Plakette, wäre nicht zustande gekommen.
Das hätte dir dann aber auch nicht gepasst. ;-)
Also musste die Werkstatt den Fehler wohl beheben bevor ihn der TÜV-Fuzzi sieht und die Plakette verweigert.
Richtiger wäre es zwar gewesen wenn die Werkstatt dich verständigt und deine Einwilligung einholt, bevor sie die Bremse reparieren. Erspart geblieben wäre dir das aber nicht - es hätte die Sache eventuell nur verzögert, da sie dich ja erst erreichen müssen.
Denk mal darüber nach. Willst du ein Auto fahren das auch verkehrssicher ist oder nicht. Wenn nicht, dann hast du vielleicht einen Vertrag mit einem Krankenhaus ? ;-P

Hast Du das schriftlich was bezahlt werden soll?

Wenn man sein Auto in eine Werkstatt bringt und sagt: Tüv oder Inspektion machen, kann man auch gleich einen Blankoscheck auf den Sitz legen.

Wenn natürlich noch was an den Bremsen gemacht werden musste da er sonst nicht über den Tüv kommt, muss es gemacht werden.

Hast Du es allerdings schriftlich was es kosten sollte, muss die Werkstatt dich erst darüber informieren und die Erlaubnis bekommen das auch zu machen.

Dürfen die das denn?

Sicher, wenn man sie lässt :-O

Du hast neben Service den Auftrag TÜV-Abnahme oder "TÜV-Fertigmachen" erteilt. Dazu gehört, diejenigen Mängel zu behebn, die der Prüfer bemängelt, um eine Plakette zu erteilen, die aber zu beheben sind, solange er da ist.

Will man das nicht, vereinbart man ausdrücklich auf dem Auftrag "keine Auftragserweiterung ohne Zustimmung", akzeptiert damit Feststellung erheblicher Mängel bei der HU, keine Plakette, Wiedervorführung.

G imager761

Wenn es Mängel gibt, die noch zusätzlich Kosten verursachen, sollte die Werkstatt egal wie Rücksprache mit dir halten. Bei meiner KFZ-Werkstatt ist das auf jeden fall so, die rufen kurz an und besprechen, was noch zu tun ist und wie hoch die Kosten evtl. dafür sien werden.

Sprech doch mal mit denen darüber und hinterlasse in Zukunft deine Telefonnummer alles gute