Media Markt - Betrug

6 Antworten

habe natürlich die spiele getauscht... .

und warum geht man nicht zu einem verkäufer und zeigt ihm das es identische spiele sind?

ob mediamarkt eine anzeige macht, entscheiden nciht die detektive, sondern die geschäftsleitung.

von daher musst du warten, ob es post gibt

Ich glaube, wenn der Vorfall so war, wie du geschildert hast, dann kann man dir keine Strafe auferlegen. Das Hausverbot finde ich etwas überzogen. Nach deiner Aussage hätten ja alle die dort an diesen Stand die Spiele hin und her getauscht haben, bestraft werden müssen. Solltest du eine Vorladung bekommen, dann sage bei der Polizei wie es sich abgespielt hat. Ich wünsche dir alles Gute und ein schönes Weihnachtsfest. Liebe Grüße von bienemaus63

RelaxFix 
Fragesteller
 08.01.2014, 14:08

Habe jetzt tatsächlich einen Brief von der Polizei bekommen! Darin steht, dass mir warenbetrug vorgewurfen wird und ich mich schriftlich außern... Was sollte ich jetzt schreiben? Danke

Der Ladenheini hat Unsinn gelabbert. Das Hausverbot ist nicht berechtigt, und du wirst nix hören. Es ist NICHTS vorgefallen!

Du hättest natürlich einen Verkäufer drauf ansprechen müssen, aber der Dedektiv durfte dich nicht vor der Kasse abgreifen.

Du kannst dich aber immer noch drauf berufen, dass du beim Bezahlen der PS an derKasse auf diese Sache aufmerksam machen wolltest.

Er hatte KEINE rechtliche Grundlaghe, dich abzugreifen. Und wegen 5 Euro kommt auch nix von der Polizei... Das ist Geringfügig, und in dem Fall allnefalls ein versuchter Betrug von geringwertigen Sachen...

Ich würde mich bei dem Mdiamarkt über den Dedektiv beschweren und gegen da s Hausverbot angehen.

Das war ein klarer Diebstahlsversuch und den Spruch "und die ''Tat'' war unabsichtlich!" solltest Du mal ganz schnell streichen, denn weiter oben schriebst Du ja "Hatte dann zweimal das gleiche Spiel und habe dann natürlich auch ein anderes rein.

Was bitte war denn daran "unabsichtlich"?

Wie Mediamarkt darauf reagiert, lässt sich so nicht sicher abschätzen, aber selbstverständlich wäre eine Anzeige möglich.

RelaxFix 
Fragesteller
 20.12.2013, 12:38

Weisst du wie egal mir die 5 euro sind wenn ich eine playstation fuer 510 euro kaufe, haette ich das gewusst, haette ich natuerlich die 5 euro mehr bezahlt. Hab halt ein anderes spiel da rein weil ich bestimmt nicht zweimal das gleiche will! Haette ja dann geanu so sagen koennen die bieten das bundle zum falschen preis an, damit haetten sie mich sozusagen auch betrogen.

Droitteur  20.12.2013, 15:45
@RelaxFix

Sieht wirklich nicht besonders bedrohlich für dich aus, habe deine Frage aber nur überflogen. Sollte wirklich was kommen, lese ich hier wieder von dir ;)

RelaxFix 
Fragesteller
 08.01.2014, 14:06
@Droitteur

Habe jetzt tatsächlich einen Brief von der Polizei bekommen! Darin steht, dass mir warenbetrug vorgewurfen wird und ich mich schriftlich außern... Was sollte ich jetzt schreiben? Danke

Droitteur  08.01.2014, 14:29
@RelaxFix

Ist natürlich keine Freude für dich, aber mach dich nicht verrückt. Aufgrund der Strafanzeige seitens MM ist die Polizei nun eben verpflichtet, zu ermitteln - gegen aber auch für dich.

Ob du dich äußern solltest oder ob du lieber einfach nur die Füße still halten und auf ein gerichtliches Verfahren warten solltest, kann ich dir nicht raten.

Dass die Polizei nur eine schriftliche Äußerung erwartet, erscheint mir (aber unmaßgeblich) wieder nicht besonders bedrohlich.

Wenn du dich äußern möchtest, solltest du deine Darstellung ungefähr so wie hier aufziehen; dabei konzentrier dich darauf, dass du zwei gleiche Spiele hattest, nachdem alles an Kundschaft hin und her tauschte - du seist also zu recht davon ausgegangen, dass du ein Spiel tauschen konntest, musstest wohl kaum davon ausgehen, dass MM ernsthaft zwei gleiche Spiele in einem Bundle anbot. Nicht zuletzt hattest du also gar nicht die Absicht zu betrügen (was für den Tatbestand unbedingt notwendig wäre), der Absichtsverdacht ist durch die geschilderten Umstände wohl hinreichend erschüttert (Die Absicht, ein Spiel einzutauschen, entspricht nicht der Absicht, zu betrügen!). Auch soll berücksichtigt werden, dass du mit den Waren erst noch zur Kasse hättest gehen müssen, dort wäre auch erst der Kaufvertrag geschlossen worden und dort hättest du deinen Austausch noch ansprechen wollen.

Bitte halte mich weiter auf dem Laufenden :) Alles Gute!

Droitteur  08.01.2014, 14:37
@Droitteur

Blöd, grad gelesen, dass der Detektiv erst nach Bezahlen ankam; dann natürlich entsprechend streichen. Trotzdem auf eine gute Argumentation achten, dann kann ich mir keine großen Probleme vorstellen. Hast du eigentlich auch eine Fangprämie zahlen müssen?

RelaxFix 
Fragesteller
 08.01.2014, 14:48
@Droitteur

Also es wurden nur die richtigen spiele dazu getan und dann konnten wir auch wieder gehen.. Fangpramie? Weiss nicht was das ist, musste nichts zahlen. Dann werde ich die tage mal einen text schreiben und dir hier zeigen. Danke

Droitteur  08.01.2014, 14:53
@RelaxFix

Schick mir den Text gerne per PN, danke auch schon mal :)

Wenn du keine Fangprämie (oft unzulässig verlangt) zahlen solltest, freut mich das. Mir ist ehrlich nicht klar, warum man in deinem Fall eine Strafanzeige gestellt hat; wenn du die Situation wie hier deutlich gemacht hast; kann ja sein, dass du vor Schock nicht alles klar darstellen konntest^^ Das wird schon noch.

Ob es zur Anzeige kommt hängt allein vom Ladenführer von diesem Media Markt ab. Informier dich gegebenfalls selber indem du bei dieser Media Markt Filiale anrufst und die Situation schilderst.

Viel Glück noch!