Max. Anhängelast, was zählt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst ist es kein Problem einen Anhänger mit höherer zulässigen Gesammtmasse als der zulässigen Anhängelast an ein Fahrzeug zu hängen. Da müsste ggf lediglich nach der Fahrerlaubnis gesehen werden, ob zB bei Kl. B nicht die zulässigen 3500Kg Gesammtmasse von Zugfahrzeug+Anhänger überschritten werden. Bei der zulässigen Anhängelast geht es um das tatsächliche Gewicht des Anhängers, wenn der also eine Zulassung bis 1300Kg hat aber nur soweit beladen wird dass der nur 1200Kg wiegt darf der ohne Weiteres an einem Fahrzeug das nur 1200Kg Anhängelast hat angekoppelt sein. Man könnte auch noch die Stützlast ausnutzen und damit den Anhänger schwerer beladen, da dies dann eigentlich eine Zuladung des Zugfahrzeugs ist (darüber wird allerdings ziemlich herumgestritten ob dies wirklich so ist).

Das Fahrzeug ist bis zu einer Anhängelast von 1200Kg ausgelegt. Bis zu dieser (tatsächlichen, wie weit der Anhänger noch beladen werden dürfte ist egal) Anhängelast darf man Berge befahren wie man lustig ist. Das Fahrzeug hat nun darüber hinaus noch die Zulassung auch bis zu 1500Kg zu ziehen, dieses Gewicht allerdings nicht mehr auf Steigungen über 8%. So ein Zusatz wird gerne bei Frontgetriebenen Fahrzeugen gemacht oder Welchen die von der Motorleistung nicht ausreichen um problemlos dieses Gewicht eine stärkere Steigung hochzuziehen.

Also könnt ihr den gewünschten Anhänger kaufen und benutzen. Ladet ihr den voll aus müsstet ihr Steigungen über 8% umfahren. Ein Anhänger kann auch völlig problemlos abgelastet werden, bei TÜV&Co vorfahren und geringeres zulässiges Gesamtgewicht eintragen lassen. Wäre allerdings sehr von Nachteil weil es in der Zulassung kaum was ausmacht aber bei Überladen sehr zu Buche schlagen könnte, zumal das Fahrzeug ja auch die 1300Kg ziehen darf.

MSCRA 
Fragesteller
 12.10.2013, 11:02

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Ich hatte schon einmal solch eine Aussage bekommen. Die betreffende Person war sich allerdings nicht sicher ob es tatsächlich so ist. Jetzt können wir ruhigen Gewissens einen Anhänger kaufen.

xALBIx  12.10.2013, 11:49
@MSCRA

@ machheniker:

Wie immer, alles drin und alles dran. DH.

Gruß, Albi.

Es zählt beides. Die 1200 kg bis 12 % Steigung und die 1500 kg bis zu 8 % Steigung. Weiterhin wird die Stützlast des Hängers nicht als Anhängelast gezählt, sondern als Zuladung des Zugwagens gerechnet. Das heißt, das dein Anhänger mit 75 kg Stützlast nur noch eine Anhängelast von 1225 kg hat.

Die Steigung bezieht sich auf die Straßenverhältnisse, also die Steigung (oder das Gefälle) der zu befahrenden Straßen.

Sofern es nur auf regulären Landstraßen und Autobahnen mit Anhänger zur Fahrt geht, stellen die 8% kaum ein Problem dar. In hügeligeren oder gar bergigen Landstrichen kann dies sehr schnell zu einer sehr präzisen Routenplanung mit vielen Umwegen führen.