Blaulicht am US Polizeiauto
Ich bin passionierter Sammler von US Fahrzeugen. Als ausländischer Police officer i.R., wohnhaft in D, ist es mir nun gelungen ein Auto der California Highway Patrol zu kaufen, welches ich hier zulassen will. Einziges Problem stellt nun der Blaulichtbalken dar, worauf meine Frage sich nun auch bezieht. Ich bin mir bewusst, dass ein funktionierender Blaulichtbalken nicht gesetzeskonform und nicht zulässig ist. Ohne Lichtbalken sieht das Auto aber nach nichts aus. Nun stellt sich die Frage nach der Definition einer Leuchte. Also die Suche nach einer Lösung, wo ihr alle mir mit Rat und Tat helfen könnt. Aus meiner Sicht gibt es verschiedene Möglichkeiten: 1.Blaulichtbalken wird nicht an das Stromnetz angeschlossen und ist somit ohne Funktion; (sicher schlechteste Lösung) 2.Blaulichtgehäuse wird entfernt und durch ein Rotlichtgehäuse ersetzt; 3.Lichtbalken ob rot oder blau, wird seines Inhaltes (Rotoren, Lampen) beraubt und erfüllt meiner Meinung nach nicht mehr die Definition eines Blaulichtes resp. einer Leuchte. Übrig bleibt nur noch das Gehäuse des Blau/Rotlichtbalkens das man als normaler Dachträger betrachten könnte. Von der Grösse her könnte man ein paar Skier darin unterbringen. Oder vielleicht liesse sich das ganze in den Brief eintragen als Arbeitsleuchte ausser Betrieb. Wer kann mir mit gutem Rat dienen ?
5 Antworten
Ich vermute mal, dein Problem wird woanders liegen..... Dieser Leuchtbalken ist immerhin ein Anbauteil, was ursprünglich nicht zum Fahrzeug gehörte.
Demzufolge kann es durchaus sein, daß du das Fahrzeug selbst relativ einfach zugelassen bekommst, aber für diesen Leutbalken irgendwelche schwer zu bekommenden ABE´s oder sonstige Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen mußt, nur um den überhaupt auf dem Dach montieren zu dürfen, unabhängig von der Frage ob das Ding nun funktionsfähig ist oder nicht....
Frage beim Tüv nach, ich meine aber ich hätte sowas schonmal gesehen, allerdings war das Licht außer Funktion, also das Innenleben hat gefehlt.
vll sollteste sowas beim Amt erfragen...denn Ich sehe keinen echten Uterschied und würde alle 3 Varianten zulassen...aber als 4. würde vll noch ne Blaulichtattrappe reichen(aus Plastik oder so
wenns nicht funktioniert und nicht in kürzester zeit funktionsfähig gemacht werden kann, dürfte es regelkonform sein. bau lampen raus und kapp die kabel.
Der TÜV kann dir mit gutem Rat dienen.