Anhängelast: zulässiges Gesamtgewicht des Hängers oder tatsächliches Gewicht des Hängers beladen ausschlaggebend?

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Es gilt was die Waage anzeigt und im Zugfahrzeug als maximales erlaubte Last drinnensteht. Sogar die Stützlast kann man draufrechnen. Diese sollte man auch im Blick haben. Kleine Fahrzeuge können kleine Stützlasten eingetragen haben, große Hänger tatsächlich aber hohe haben. Weil Pferdeanhänger Doppelachser sind, ist allerdings hier eher Entwarnung angesagt. 

Hallo.

Die Vorschrift ist 2014 geändert.

BE Zulässige Gesamtmasse   7000 kg. 3.500 für Zugfahrzeug 3500 kg und Anhänger Zul Gesamtm., wenn das Zugfahrzeug das zulässt.

Nur B Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug 3.500, Anhänger 750 kg Gesamtmasse. Keine Anhängelast sondern zul. Gesamtmasse.

Hallöle,das allerwichtigste ist erstmal, das Du mit Deinem Führerschein , BE nur 3,5t zulässiges Gesamtgewicht der Gesamtmasse oder des Zuges bewegen darfst. Also Auto Gewicht beladen oder nicht und Anhänger beladen oder nicht.Als Beispiel : Du darfst mit dem Golf 1500 Kg ziehen, dann darf das Leergewicht des Hängers schon mal nicht darüber liegen, logisch. Wenn der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht hätte von 1500 Kg, und hat ein Leergewicht von 700 Kg, dann darf das Pferd allerhöchstens 800 Kg wiegen.Ein Beispiel für die Stützlast :Wenn Du zum Beispiel einen Anhänger hättest, welcher ein Leegewicht von 1500 Kg hat und Du diesen bis 1700Kg beladen darfst, kannst Du diesen, wenn Du eine Stützlast von 50 Kg hättest, bis höchstens 1550 Kg beladen und auch mit dem Golf ziehen.1500 Kg Anhängelast bei 12% Steigung, wie sieht es bei, bis 8% Steigung beim Golf aus ?Dann könntest Du unter Umständen mehr wie 1500 Kg ziehen.Bei 1500 Kg komplette Anhängelast, darf der Golf nicht mehr als 2000Kg im beladenen Zustand wiegen, sonst überschreitest Du Deine Fahrerlaubnis mit BE, oder vielleicht sogar das zulässige Gesamtgewicht des Autos, je nach dem was als zulässiges Gesamtgewicht für den Golf erlaubt ist. Jedenfalls muss das Zusammenspiel von zul. Gesamtgewicht von Auto und Anhänger stimmen und darf nicht überschritten werden als Gespann. Fast gut wäre, wenn das Gewicht des Autos zur Anhängelast passen würde.Als Beispiel : Auto wiegt 1300 Kg und der Anhänger 1500 Kg (Fahrverhalten) ist noch akzeptabel.Im umgekehrtem Falle wäre es noch besser, Auto wiegt1500 Kg , Anhänger 1300 Kg.Die größeren Anhänger haben meistens zwar eine Auflaufbremse, aber es gibt beim Fahren ja auch noch die Seitenwindempfindlichkeit und die Steigungen.Jedenfalls sollte der Golf nicht untermotorisiert sein, so das Du das Letzte aus ihm rausquälen musst, um einigermaßen zügig voran zu kommen ohne jedesmal das Gas kräftig durchdrücken zu müssen. Wäre jedenfalls sinnvoll, auch vom Spritverbrauch her. Meine Meinung dazu !Gruß,Olli

Nein, den darf der Golf nicht ziehen.
Es geht um das zulässige GG des Anhängers

Ne, stimmt gar nicht.

Sorry, mein Denkfehler

@Nightlover70

Zugfahrzeug bis 3500 kg und Anhänger bis 3500kg.

Für die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers entscheidend.

Wenn das unter 1500kg liegt hast Du kein Problem.

Ich würde sagen JA. Das zulässige Gesamtgewicht des Hängers spielt keine Rolle.