Mauerwein an Mauer pflanzen ...darf Nachbar das verbieten?

Mauer mit Mauerwein - (Recht, Eigentum)

7 Antworten

Es gibt eine Abstandsregelung für Bepflanzungen zum anderen Grundstück hin. Da diese Rankelpflanzen direkt an der Mauer wachsen, kann er dagegen protestieren. Du hast 2 Möglichkeiten:

  • Frage ihn höflich, ob er mit der Bepflanzung einverstanden ist und garantiere, dass Du die Ranken zu seinem Grundstück rüber stets frei hältst. Anderenfalls soll er die Mauer schön verputzen lassen, um ein angenehmes Ambiente für dich zu gestalten.

  • Frag erst gar nicht und mach es einfach. Er kann ja durch die Mauer nicht durchsehen und erkennen, wie es dort aus sieht. So haben wir es gemacht und irgendwann unserem Nachbarn die wunderschön bewachsenen Mauer präsentiert. Er fand sie schick und freute sich für uns.

Wenn die Mauer dem Nachbar gehört, kann er bestimmen, was damit gemacht wird. Steht das Bauwerk direkt an, oder auf der Grenze? Wie hoch ist sie? Als die erstellt wurde, hat man euch gefragt und gabt ihr eure Zustimmung? Ich fände es pingelig, eine Bepflanzung zu verbieten, aber vielleicht hat er Angst, dass sich der Wein derart an den Steinen festkrallt, dass das Material darunter leidet. Mit Nachbarn im Allgemeinen und einigen Zeitgenossen dieser Fraktion im Besonderen ist oftmals nicht gut "Kirschen essen". Ein Exemplar dieser Gattung versucht auch seit Jahren, uns zu ärgern, bisher ohne Erfolg, trotzdem eine unbefriedigende Situation. Ich glaube, bei so was ist Deutschland einsamer Spitzenreiter.

Wenn Du verhinderst, dass er zu ihm rüberwächst, nicht. Wein macht Mauern nicht kaputt, die Spuren der Saugfüße sieht man aber nach dem Entfernen. Stell/spann doch ein Rankgitter davor. Fassadenbegrünung ist "in" und wird gefördert.

Und: die Mauer so ist hässlich. Dann kannst Du verlangen,d ass er Deine Seite (auch) verputzt.

TETTET  05.06.2012, 10:35

Wo steht das?

Und: die Mauer so ist hässlich. Dann kannst Du verlangen,d ass er Deine Seite (auch) verputzt.

Naja, es ist hald seine mauer.

Einzig was verhgandelbar wäre,wenn die mauer DETLICH auf deinem grundstück steht[also keine 2, 3 cm vom grenzstein weg, sondern praktisch komplett auf deinem grund steht, dann ja...

Ich frag mich nur, wieso das dein nachbar verbietet? ich meine, die mauer geht davon unwesentlich schneller kaputt, und er musses ja nicht anschauen... Gibt schon komische menschen...

klar, kann er das, schließlich ist es seine mauer