Darf ich die Mauer, die an unser Grundstück grenzt und dem Nachbarn gehört von meiner Seite bemalen?

8 Antworten

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Wenn es Eigentum des Nachbarn ist, dürft Ihr das nur mit seiner Erlaubnis. Sonst ist es Sachbeschädigung.

Kinofan 
Fragesteller
 12.07.2009, 01:10

Vielen Dank. Diese Antwort hatte ich befürchtet aber sie hat mir sehr weitergeholfen.

Leider dürft Ihr das nicht!(SEIN Eigentum) Stellt doch im Abstand von ca 50 Cm dies Holzzäune (Sichtschutz), as kann er nicht verbieten und die dürft Ihr nach Eurem Willen gestallten

Kinofan 
Fragesteller
 12.07.2009, 01:21

Das Problem ist dass wir keine Möglichkeit haben, diesen Sichtschutzzaun zu befestigen. Trotzdem vielen Dank

Engelkinder  12.07.2009, 11:11
@Kinofan

Wieso nicht? Es gibt doch Bodendübel und wenn ihr die einbetoniert hält der Zaun. Oder zieht auch eine Mauer hoch

Es ist Eigentum des Nachbarn, also nur mit seiner Genehmigung.

Kinofan 
Fragesteller
 12.07.2009, 01:12

Dankeschön für die Antwort, dann mus ich mir doch etwas anders einfallen lassen

Ich denke, dass er dem Bemalen zustimmen muss. Wie wäre es im Notfall, vorndran Büsche zu pflanzen oder Holzstellwände aufzustellen, die könnt ihr dann auch mit Rankpflanzen bewachsen lassen.

Kinofan 
Fragesteller
 12.07.2009, 01:19

Vor die Wand etwas pflanzen geht leider nicht da wir an der Mauer entlang keine Erde haben sondern unsere Terrasse bis zur Mauer geht. Trotzdem danke für den Tip

Eigentlich dürft ihr nichts machen - entweder ihr bemalt sie, wenn ihr sicher seid, dass er es nie zu sehen bekommt oder ihr pflanzt etwas davor.

Kinofan 
Fragesteller
 12.07.2009, 01:25

Beides funktioniert leider nicht. Da es sich bei meinem Nachbarn um einen alten Mann handelt, der den ganzen Tag in seinem Wintergarten sitzt und uns beobachtet, würde er es auf alle Fälle mitbekommen. Das Davorpflanzen ist nur möglich indem wir die hochrankenden Pflanzen in Kübeln lassen da unsere Terrasse bis zur Mauer geht. Ist also auf Dauer auch keine Lösung.

guterwolf  12.07.2009, 13:14
@Kinofan

Erkundigt euch doch mal explizit beim Bauamt. Steht die Mauer direkt auf der Grenze, müsste ja eine entsprechende Genehmigung von Euch bzw. dem Eigentümer vorliegen - das könnte man ja erst mal abklären...