Markenlogos in veränderter Form privat nutzen?

6 Antworten

Du selbst hast nach dem in Deutschland geltenden Markengesetz nichts zu befürchten.

Was den Anbieter Shirtinator betrifft, die ja mit dem Verkauf des T-Shirts an Dich, den Umstand der Gewerblichkeit in Bezug auf das geltende Markengesetz erfüllen, bin ich mir da nicht so sicher...

Das ist gewerblicher Rechtsschutz. Du kannst dir auch für dich privat nen kompletten Ferrari nachbauen, wenn du das kannst und möchtest. 

Habe gerade nochmal selber etwas gesucht und dazu einen Eintrag hier auf GF von 2012 gefunden: https://www.gutefrage.net/frage/markenlogos-privat-verwenden

Dort heißt es in der Expertenantwort: 

Dazu: § 14 Markengesetz verbietet lediglich die Nutzung einer "Marke im geschäftlichen Verkehr". Und auch nur dann, wenn es zu Verwechslungen und Verwässerungen kommen kann*).

Also etwa dann, wenn du den falschen Eindruck erwecken solltest bei einem verständigen Bürger, du hättest geschäftliche Beziehungen zu Adidas. Etwa als Filialist. Ansonsten gilt:

"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..." (Quelle: Link oben)

Zudem gibt es Urteile, wonach zum Spott über eine Marke diese auch gezeigt werden darf, weil "Scherz und Satire durch das Recht der Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) gedeckt ist" (ebenda).

Gruß aus Berlin, Gerd

*) "(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ... 3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens dieUnterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." § 14 Markengesetz

Das scheint mir durchaus fundiert und gut recherchiert zu sein, widerspricht aber allen Antworten hier...

Das ist nicht so einfach, du darfst natürlich ein eigenes Logo (das wäre es ja) entwerfen und verwenden. Allerdings darf dieses nicht so gestaltet sein, das eine Verwechselung mit dem Original möglich ist. Im Zweifel müßte das per Gericht entschieden werden. Da nun gerade große Markenhersteller in der Regel sehr allergisch auf Markenpiraterie reagieren und in der Regel über gut ausgestattete Rechtsabteilungen verfügen, rate ich dir in jedem Fall zur Vorsicht.

Davon soltest du die Finger lassen..