Nike Symbol andersrum Copyright-Verletzung?

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Ein Copyright gibt es in D. nicht, dafür das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (UrhG). Das schützt die Rechte des Urhebers der Grafik, die das Unternehmen Nike als Markenzeichen verwendet, und die Rechte der Vertragspartner des Urhebers, also der Firma Nike.

Schutz als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke gibt es allerdings nur für Grafiken, die die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Das schafft nicht jedes Logo, etwa auch nicht das der ARD, siehe ebenda.

Falls doch, könnten der Urheber und dessen Partner abmahnen oder gleich klagen wegen Verstößen gegen diese §§:

In § 23 gibt es aber eine Ausnahme für sehr kreative Veränderungen: "Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor."

Interessante Ausführungen zur alten Fassung von § 23, die aber immer noch hilfreich sind, finden sich hier: Was ist eine freie Benutzung?

Zudem sind solche Logos auch meist geschützt als Marken im Sinne von § 4 Entstehung des Markenschutzes, siehe vor allem § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Sehr erhellend zur Frage, was Kunst und Satire mit geschützten Markenzeichen anstellen darf, ist dieser Text: Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Gruß aus Berlin, Gerd

Für ein Kunstprojekt für die Schule wird es ganz sicher keine Klage geben. Wenn du es veröffentlichst dann schon wegen verstoß gegen das Markenrecht.

Solange Du es nur für die Schule verwendest, ist kaum Gefahr. Wenn Du es auf einen Pulli überträgst, den Du selber anfertigst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert, auch sehr gering. Wenn Du es anfängst, im großen Stil zu produzieren, könnte man aufgrund der Ähnlichkeit mit einer Klage rechnen müssen.

Der Schweif alleine verkehrtherum ist sicher eher verwechselbar, als wenn dazu noch "NICE" steht.

Wird eine Schaar ekelhafter Anwälte auf mich gehetzt wenn ich dies realisiere?

Ja, nein, vielleicht.

Kommt drauf, was Du genau machen willst. Wegen Beleidigung könnte da schon die erste Klage kommen ;-)

"Kommt drauf, was Du genau machen willst" - das habe ich in meiner Frage formuliert.

@ZustandZwei

Nö. Kunst kann vieles sein.