Ist Falschgeld kaufen strafbar?

7 Antworten

ja das wäre ja dann ein ankauf und demnach ein handelsgeschäft siehe dazu:

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/falschgeld-kauf-im-darknet-hausdurchsuchung-und-strafe/



Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist nach § 147 StGB eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da bereits der Versuch strafbar ist, muss mit den Blüten noch nicht einmal etwas tatsächlich bezahlt worden sein.

Während das Einkaufen im Darknet in den vergangen Jahren noch als relativ sicher galt, haben die Ermittlungsbehören inzwischen aufgeholt. Die Landeskriminalämter, ebenso das Bundeskriminalamt, haben technisch, personell und auch hinsichtlich der Informationsbeschaffung aufgerüstet. Käufer können sich (nun) nicht (mehr) in Sicherheit wähnen und müssen selbst dann mit strafrechtlichen Folgen rechnen, wenn sie die Blüten über heimliche Kanäle im Internet unter Verschleierung ihrer Person beispielsweise mit Bitcoins bezahlen.



Auch das Ankaufen von Falschgeld ist laut § 146 Absatz 1 Nr 2 des Strafgesetzbuches strafbar, wenn man es ankauft um es später als Falschgeld zu benutzen. Und wenn Du beim Ankauf erwischt wirst bzw Deine Daten beim Hopsnehmen eines Fälschers auftauchen, dann wird Dir niemand glauben, dass Du das Falschgeld zu Forschungszwecken gekauft hast.

Die Strafe ist übrigens die gleiche wie für das Fälschen selbst: Mindestens 1 Jahr Knast.

hmm, viele Meinungen hier. Wenn ich mir den verlinkten § 146 StGb so durchlese würde ich sagen, dass der Besitz z.B. zum Zwecke der Sammlung oder für Schulungszwecke nicht strafbar ist. Der Nachweis dieser Absicht dürfte allerdings außerordentlich schwer fallen.

Hier könnte auch der Verkauf und Herstellung u.U. glaube ich straffrei sein, wenn z.B. die Fälschung an sich gut ist, aber dennoch als solche leicht erkennbar ist.

Ich meine aber, dass das unwissentliche in Umlauf bringen regelmäßig straffrei bleibt, wobei aber das Falschgeld beschlagnahmt und nicht ersetzt wird. Zumindest erscheint das für mich durchaus plausibel, dass man als Laie, gerade bei ausgezeichneter Ware, durchaus "gutgläubig" und damit straffrei Besitzer und in Umlauf setzer sein kann.

Wenn man natürlich im Internet einen 300 Euro-Schein für 100 Euro kauft :-)

oder einen 20 Euro-Schein für 15 Euro kann wohl kaum mehr argumentieren, dass einem nicht der Gedanke kommen konnte/musste, dass da etwas nicht stimmen kann.....

Der Hersteller macht sich strafbar, weil er das Copyright der EZB verletzt.

Nein, er macht sich strafbar, weil er gegen § 146 Strafgesetzbuch bzw. entsprechende gestezliche Normen in anderen Staaten verstößt.

§ 136 Abs. 1 Nr. 2 StGB dürfte für dich besonders interessant sein.

https://dejure.org/gesetze/StGB/146.html


und was willst du damit ? mit das Wertlose Geld, auch der Besitz ist Strafbar