Markenlogos auf YouTube verwänden?

2 Antworten

Bei einem Bericht über eine Marke darf man auch die Marke zeigen. Man lese dazu Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen? Dort steh unter anderem:

  • "Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..."

Was man nicht tun darf mit einer Marke, steht in § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch

Kritisch wird es also, wenn ein "Thumbnail" dazu dient, einen Kanal, also ein Angebot - also eine Dienstleistung im Sinne von Markengesetz § 14 - auf der Plattform YouTube zu vermarkten, wenn dabei ein geschütztes Markenzeichen im Sinne von § 4 Entstehung des Markenschutzes verwendet wird.

Gruß aus Berlin, Gerd

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