Feuchtigkeitsschäden an Decke/Wänden durch Leiche?

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Für Schäden am Gebäude ist immer der Vermieter zuständig!

https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Bei der derzeitigen Wetterlage würde die "Leichenflüssigkeit" verdunsten, bevor sie einen Gebäudeschaden anrichten könnte.

Eine Leitungswasserschaden wäre dagegen durch die Gebäudeversicherung gedeckt.

Wenn Wasser von oben kommt, ist das ein Notfall, der den Hauseigentümer auch zu "Notmaßnahmen" berechtigt. Evtl. die Tür durch einen Schlüsseldienst oder die Feuerwehr öffnen zu lassen.

Du mußt hier schon einmal gar nichts zahlen! Für Dich ist Ansprechpartner Dein Vermieter, der das dann entsprechend an seine Versicherung bzw. die des Verursachers weitergibt! Dein Vermieter ist auch verpflichtet sich umgehend um eine Schadensbeseitigung zu kümmern, andernfalls kannst Du eine Mietminderung vornehmen!

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bad-Schwartau_3-C-121499_Mieter-darf-in-seiner-Wohnung-versterben-Sterben-gehoert-zum-vertragsgemaessen-Gebrauch-der-Wohnung.news3825.htm

Mieter darf in seiner Wohnung versterben: Sterben gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung Erben müssen Wohnung nach Tod des Mieters nicht renovieren

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Zuständig wäre also der Vermieter

also wende Dich an den Vermieter wegen der Wasserflecken (vielleicht tropft da einfach nur eine Heizung)

@frodobeutlin100

An dieser Stelle gibt es weder Heizung noch Rohre. Das ist ja das, was mich so stutzig macht.

@Seegurke89

Die Feuchtigkeit kann auch ganz woanders herkommen - Wasser such sich einen Weg ...

Warum rufst du nicht sicherheitshalber die Polizei? Die könnte dir bestimmt auch die Fragen beantworten

Die werden sicher nicht " auf Verdacht hin" die Wohnung aufbrechen

@frodobeutlin100

Wenn Wasser aus der Decke kommt, ist ein Notfall gegeben. Wenn der obere Mieter sich dann nicht meldet, ist eine Türöffnung möglich.