Polizei parkt auf dem Behindertenplatz darf sie das?

15 Antworten

Polizisten dürfen im Einsatz überall parken, auch auf einem Behindertenplatz. Wenn die Cops aber nur eben Pommes holen wollten, droht ihnen für so einen Parkverstoss nicht nur die übliche Strafe, sondern auch offzieller Ärger von ihren Vorgesetzten. Wenn Polizisten nicht im Einsatz sind, gelten für sie dieselben Regeln, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.

genau

An alle die das wissen wollen. Ein absolutes NEIN !!!! Ich hatte die Polizei beim Parken auf einen behinderten Parkplatz erwischt und Fotos geschossen . Fotos bekam der Dienstellenleiter der Polizeidienstelle, Staatsanwaltschaft und der Polizeipräsident. Alle 3 bestätigten mir per Post das was die Polizei gemacht hat eine Ordnungswidrigkeit ist egal ob im Dienst oder Privat spielt keine Rolle. Es sind gesunde und geschulte Menschen das wissen die ganz genau .....

Kurz und knackig:

-Während einem Einsatz : JA

-Zum "Donuts" kaufen gehn : NEIN

Beamte müssen sich genauso an Regeln halten was sie aber nicht immer tun.Wie zum Beispiel letztens da bin ich zum Norma gefahren und auf dem Parkplatz stand ein Polizeiwagen ihr könnt mir glauben ich habe mich so aufgeregt als ich gesehen habe das der Polizist mit der Bäcker Tüte rauskam.

Was ich auch mal erlebt hab war das unser "Freund und Helfer" einfach zum Spaß rumgeheizt ist ohne Blaulicht ohne nichts.Oder anstatt für Recht und Ordnung zu Sorgen Ausweiskontrollen zu machen und 17 jährigen die Zigaretten wegzunehmen.Oder Strafzettel zu verpassen obwohl man richtig geparkt hat.Ich weiss auch nicht was ich sagen soll mich regen die einfach nur auf .Und die Blitzer erst ich könnt den ganzen Tag darüber abkotzen :D

Wenn der Behindertenparkplatz der dem Eingang am nächsten gelegene freie Parkplatz war, ist es ganz logisch, daß sie den auch benutzen, selbst wenn sie sich nur ein Brötchen geholt haben. Sie könnten ja über ihre Funkgeräte einen Einsatzbefehl bekommenm und müssen deshalb ihren Streifenweagen in unmittelbarer Nähe parken, was ist daran so abwegig ?

begründete Polizeieinsätze erlauben das Parken überall. Polizeifahrzeuge ohne Einsatzauftrag dürfen das nicht. Zu beachten ist hierbei, dass das Parken (Polizeieinsatz) nur wenn es nicht anders möglich ist, auch an verbotenen Plätzen erlaubt ist.