Muß ich Miete zahlen wenn kein Mietvertrag exestiert?

12 Antworten

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Selbstverständlich ist ein Mietvertrag zu stande gekommen. Dieser kann, wie schon von anderen ausgeführt, auch formfrei, dh mündlich erfolgen. Wenn Du das abstreiten würdest, würde das im Umkehrschluss heißen, dass Du keine Berechtigung hast, dich in dem Haus aufzuhalten. Die würden Dich also nicht nur rausschmeißen können, sondern auch strafrechtlich gegen Dich vorgehen. Und wenn Du kein Mietvertrag hast, woher hast Du die Schlüssel für die Wohnung??? Wenn ich Du wäre, würde ich die Miete einfach weiter zahlen!

stimmt so,
es muss jedoch mit den Erben trotzdem kein neuer Mietvertrag geschlossen werden.

Hört sich an, als wenn du schmarotzen willst. Ist doch wohl klar, dass du diese Leistung bezahlen musst, auch mündliche Verträge sind Verträge. Hoffentlich bietet dir die Hausverwaltung einen Mietvertrag und keine Kündigung an - könnte sie auch, wenn sie so denkt wie du

wenn nirgends deine Unterschrift für einen Vertrag ist, dann eigentlich nicht. Sie können dich dann aber auch raus schmeißen

Auch mündliche Verträge sind Verträge. Somit ist die Miete auch weiterhin fällig. Du brauchst allerdings keine Nebenkostenabrechnung zahlen; hierfür muss ein Vertrag vorliegen.

Hallo! Wenn du dort ohne schriftlichen Mietvertrag gewohnt hast und ein Nutzungsentgelt vergleichbar einer Miete gezahlt hast, hast du lediglich eine Nutzungsentschädigung gezahlt. Ein Mietvetrag wurde damit nicht begründet. Du solltest dich lieber mit der Gründstücksverwaltung in Verbindung setzen, die die Interessen der Erben vertritt. Sofern diese mit der Verwaltung durch die Erben beauftragt wurde, kannst du mit der dann einen Mietvertrag schließen. Ansonsten bist du nur geduldeter Nutzer ohne Rechte eines echten Mieters.