Mahngebühren / Gerichtsgebühren wie buchen? EÜR

6 Antworten

Für die Kosten gibt es das Konto "Rechts- und Beratungskosten" (SKR 4950) oder "sonstige Abgaben" (SKR03 4390). Die vom Kunden wieder vereinnahmten Kosten kommen auf das Konto "sonstige Erlöse" (SKR03 8600). Sofern der Kunde nicht zahlt, sind die Gebühren somit auch korrekt als Kosten verbucht. Als Rechnung dient deine Kopie des Mahnbescheids, auf dem Gebühren detailliert ausgewiesen sind.

Wieso soll sie über SKR buchen? Sie ist doch nicht bilanzierungspflichtig? Oder was übersehe ich hier?

Du musst gar nichts verbuchen, wenn du EÜR machst. Wenn du aber trotzdem zuordnen möchtest, nimmst du den vereinnahmten Ertrag auf Umsatzerlöse, die erstatteten Mahngebühren und Gerichtskosten auf Umsatzsteuerfreie Erlöse und die Ausgaben auf Nebenkosten des Geldverkehrs .

Natürlich muss hier gebucht werden !!!

Es gibt einen Geldausgang für die Gebühren des Mahnbescheids. Dafür ist eine Buchung erforderlich.

Bei Geldeingang vom Kunden ist auch wieder eine Buchung erforderlich.

@runfunfrunk

Okay, ich lerne gern noch dazu: Woher, aus welchem Tatbestand kommt in diesem Fall die Buchführungspflicht? Kaufmannseigenschaft besteht offenbar nicht und § 140 AO kann ich auch nicht auf Anhieb erkennen. Also, warum MUSS hier gebucht werden?

Hallo,z.B. im Lexware Buchhalter werden Mahngebühren auf 4700 (KR 03) gebucht = Kosten des Geldverkehrs.

Du hast auf der einen Seite Einnahme, weil deine Kundin den Betrag an dich bezahlt hat.

Auf der anderen Seite hast du Ausgaben, weil du die Gerichtsgebühren bezahlt hast.

Welches Problem hast du jetzt?

Hallo, also ich muss alles was das Konto berührt eintragen. Da ging etwas ab also die Gerichtsgebühren sagen wir mal 30 EUR, die trage ich die EÜR bei Ausgabe rein mit Belegnr. Datum usw. Und nun geht etwas drauf was die Kundin bezahlt hat inkl. Gerichtsgeb.als Bsp. mal 130 EUR bei Einnahmen Auf der Rechnung stehen aber 100 EUR.

Wohin jetzt mit den 30 EUR Gerichtsgeb.? Welcher Beleg dazu?

Als Beleg dazu kannst Du eine Kopie des Überweisungsbeleges der Kundin und des Mahnbescheides nehmen.
Damit hast Du die 30 Euro ausreichend dokumentiert.