Auf welchem Konto verbuche ich eine Rechnung über den Kauf von Stock-Fotos?

4 Antworten

seit wann ist kanada/usa innergemeinschaftlich? es ist eine sonstige leistung und die ist seit 2010 dort zu versteuern wo der leistungsempfänger ansässig ist und das ist deutschland. es ist ganz normal zu verbuchen.

Die Spekulation von edelholzwurm stützt sich darauf, dass deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Das steht aber nicht im Sachverhalt. Überhaupt steht so wenig im Sachverhalt, dass eine fundierte Antwort eigentlich gar nicht möglich ist.
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Beispielsweise könnte es eine falsch ausgestellte slowakische, rumänische oder niederländische Rechnung sein.
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Um also einigermaßen einschätzen zu können, was da umsatzsteuerlich passiert, fehlen Angaben:
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1. Was sind Credits?
2. Was sind Stockfotos?
3. Wird etwas geliefert oder handelt es sich um eine sonstige Leistung? Wenn, was für eine?
4. Welches Land?

shmuelito 
Fragesteller
 26.05.2010, 09:41

Also: Credits sind das Guthaben für das ich Fotos auf der Online-Plattform erwerben kann. Stockfotos sind digitale Fotos / Bilddateien, die bei einem Anbieter (hier istockphoto.com) erworben werden. Ich bekomme also keine Ware im eigentlichen Sinn. iStockphoto hat seinen Sitz in Kanada, vertreibt aber Fotos online weltweit und hat eine EU-Umsatzsteuernummer.

edelholzwurm  26.05.2010, 09:59

Meine vermutung stützt sich darauf, dass einige ausländische Unternehmen (und deutsche umgekehrt) die viel nach deutschland liefern oder eine sonstige leisttung erbringen, was bei Fotos zum Download gegen ist, sich eine europäische Umsatzsteueridentifikationsnummer zuteilen lassen und somit Rechnungen mit der jeweligen Umsatzsteuer des Lieferlandes ausweisen. Diese unternehmen sind dann auch verpflichtet in den jeweiligen Ländern eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. istockpohtos.com sitzt in den USA, dort gibt es einerseits keine 19% USt., andererseits, wäre es eine reine "Export"-Rechnung dürfte gar keine USt. irgendeines Landes ausgewiesen sein. Der Laden ist auch groß genug, dass er korrekte Rechnungen ausstellt. Leider fehlt mir hier die Zeit und der Wille nach der Rechtsgrundlage zu suchen, aber es wurde ja auch nur nach einem Tipp gefragt und nicht nach einer steuerberaterlichen fundierten Aussage. Also glaubt es oder lasst es bleiben! Gruß Mel.

shmuelito 
Fragesteller
 26.05.2010, 10:42
@edelholzwurm

@Mel: Vielen Dank für die Tipps! Haben mir wirklich weitergeholfen. Sehe die Sache mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb jetzt aus einer anderen Perspektive!

EnnoBecker  26.05.2010, 11:44
@edelholzwurm

Gut. Ich lasse es also bleiben.
 
Wenn ich die Sache richtig verstanden habe, handelt es sich um eine sonstige Leistung, die auf elektronischem Wege erbracht wird. § 3a (4) Nr. 13.
 
Hier kann man es drehen wie man will, die Rechnung ist falsch ausgestellt. Da der Ort der Leistung in Deutschland ist (B2B-Prinzip, § 3a(2), der LE ist Unternehmer), ist sie in Deutschland zu verstuern.
 
Es greift das Reverse-Charge-Verfahren, § 13b, weil der Leistende ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist. Die Rechnung hätte also ohne Ausweis von USt erstellt werden müssen. Der Leistungsempfänger berechnet die USt und führt sie ab; im Gegenzug kann er den Betrag als Vorsteuer abziehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
 

Einen innergemeinschiftlichen Erwerb gibt es hier nicht, da nichts geliefert wurde.

 

Das Konten 3425 ist falsch; 3125 ist richtig. Die zu Unrecht in Rechnung gestellte USt ist verloren.

Hallo,

wenn die Rechnung 19% USt ausweist, würde ich "Werbekosten" vorschalgen #4600, alternativ #4610, da du die Fotos sicherlich für Werbung verwenden wirst. Das von dir vorgeschlagene Konto ist nur dann zu verwenden, wenn die Rechnung eben auf Grund der USt.-ID keine USt ausweist, es also ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist. Gruß Mel.

shmuelito 
Fragesteller
 26.05.2010, 09:04

@Mel: Danke schonmal. Vielleicht sollte ich noch ein paar mehr Infos geben: Ich verwende die gekauften Fotos für Kundenaufträge. Ich bin selbständiger Mediendesigner und somit nicht der Endverbraucher der Fotos.

edelholzwurm  26.05.2010, 09:13

In diesem Fall würde ich die Fotos unter "Material- und Stoffverbrauch" # 4000 verbuchen - oder such dir ein anderes Aufwandskonto. der knackpunkt ist, dass es sich NICHT um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt, wenn die Rechnung bereits 19% deutsche USt ausweist. (Jeder andere Ausweis einer Umsatzsteuer wäre jedenfalls falsch, es sei du hast im EU-Auslang gekauft, hast selbst keine USt.-ID und die weisen zufälligerweise auch 19% USt. aus, dann aber wäre der Bruttobetrag dein Nettobetrag, da ausländische USt. nicht abzugsfähig ist).

shmuelito 
Fragesteller
 26.05.2010, 09:18
@edelholzwurm

Die Rechnung von istockphoto weist 19% Ust. aus und hat eine EU-Umsatzsteuernummer (Sitz nicht in Deutschland). Ich selbst habe auch eine Ust.-ID. Die 19% Ust. auf der Rechnung habe ich gezahlt und würde diese halt gerne bei meinem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.

edelholzwurm  26.05.2010, 09:22
@shmuelito

Das kannst du auch. Es ist dennoch eine "deutsche" Rechnung!

EnnoBecker  26.05.2010, 09:26
@edelholzwurm

"wenn die Rechnung bereits 19% deutsche USt ausweist. "
 
@edelholzwurm
Steht da nicht. Slowakei, Rumänien, Niederlande beispielsweise auch 19%.

Aus den Kommentaren und weiteren Erläuterungen würde ich Dir zustimmen, daß Konto 3125 richtig ist.