Wieviele Schlüssel muss ein Vermieter seinem Mieter für eine normale Mietwohnung aushändigen?

9 Antworten

Das ist gesetzlich nicht geregelt. Zwei Stück sind das Mindeste und je nach Familiengröße kann der Mieter ja Schlüssel nachmachen lassen (auf seine Kosten natürlich). Der Vermieter darf dies in begründeten Fällen nicht verweigern.

@Ursusmaritimus: 2 sind nicht das Mindeste. 1 genügt auch, wenn es nicht mehr gibt. Wie Du schreibst, "gesetzlich nicht geregelt."

@bwhoch2

Bei "nur einem Schlüssel" gibt es keine Möglichkeit der Ersatzhaltung wenn das Original verloren geht, verlegt wird oder nicht greifbar ist. Deswegen erscheinen mir zwei Schlüssel als vernünftige Untergrenze und ich habe es noch nie anders erlebt.

@bwhoch2  2 sind nicht das Mindeste. 1 genügt auch

Das ist falsch! Siehe auch meine Antwort. Der Mieter hat Anspruch auf mindestens zwei Schlüssel!

Alle Schlüssel die es für diese Wohnung gibt . Außer er selbst bestehst darauf das die Vermieter für den Notfall einen behalten. Ansonsten hat der Vermieter keinen Grund die Schlüssel zu behalten. LG skyline

Ich würde bei Umzug immer das Schloss tauschen, da ja der Vermieter oder ein Vormieter oder sonst noch eine Person einen Schlüssel haben kann.

Bei Auszug dann einfach das alte Schloss wieder einbauen.

MfG

Johnny

Alle die für die Wohnung vorhanden sind.

Sprich der Vermieter darf ohne Erlaubnis des Mieters keine Schlüssel zur Mietsache haben.

Einfache und kostengünstige Lösung des Problems, der Bekannte tauscht den Schließzylinder der Wohnungstür aus.

Den Originalen aufheben und bei Mietende wieder einsetzen.

das beim Auszug wieder austauschen ist nicht mal nötig, solange der Vermieter alle Schlüssel zu dem Schloss bekommt.

@19Skyline88

Der Vermieter muß bei Auszug den Schließzylinder + alle Schlüssel zurück bekommen der bei Einzug vorhanden war. Stichwort Schließanlage.

Normalerweise bekommt man drei Schlüssel. Warum beginnt er denn deswegen einen Rechtsstreit? Kann er sich nicht einen Schlüssel nachmachen lassen?

3 sind nicht normal und sicher auch nicht Anlass für einen Rechtsstreit, aber wundern tät's mich nicht.