Darf der Vermieter die Adresse im inserieren?

11 Antworten

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Natürlich darf die Adresse genannt werden. Es ist aber weder für den Mieter noch für den Vermieter ratsam.

Dem derzeitgen Mieter kann das sehr schnell lästig werden, wenn Interessenten eventuell gar bei ihm klingeln um die Wohnung anzusehen. Er muss sie dann zwar nicht reinlassen, aber ärgern wird er sich ganz sicher. Ich würde daher die Hausnummer weglassen, damit die Interessenten einen Grund haben, beim Vermieter nachzufragen und damit nicht an ihm "vorbeilaufen".

Im Prinzip darf der Vermieter die Adresse veröffentlichen - nur nicht den Namen des Nochmieters.

Problematisch wird es, wenn es sich um ein Haus handelt. Aber hier ist, so viel ich gelesen habe, eine Wohnung.

Wenn Du jedoch Quellen und Gerichtsurteile suchst, solltest Du schon einen Anwalt konsulieren. Hiere findest Du höchstens Hobbyrechtssprecher.

Hobbyrechtsprecher sind in Ordnung ;) genauso Leute mit Erfahrung. Ich habe nie gesagt, dass nur Anwälte antworten dürfen (würde ich so denken, hätte ich nicht ins Forum geschrieben). Manche haben sich ja auch selber informiert, weil sie vor dem selben Problem standen (Mieter oder Vermieter sind) und dann haben sie gute Internetseiten gefunden oder haben selber Paragraphen bzw Gerichtsurteile gefunden. Wegen solcher Tipps bin ich hier. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass sich nur berufsanwälte mit Paragraphen und Urteilen auskennen!!

@Erdbeerpflanze

Und ich schreibe es ganz deutlich: Ich interessiere mich für Tipps, Erfahrungen, für gute Inzernetseiten und wenn einer Urteile kennt, her damit ;)

Ich suche keine verbindliche Rechtauskunft.

Jetzt klar genug? LG

Mit den Forderungen die Du hier stellst..solltest Du Dich absolut an einen RA wenden..von dort wirst Du eine fachmännische Auskunft erhalten!!

Danke für deine Antwort. Ich glaube jedoch ganz fest daran, dass hier schon irgendjemand solche Erfahrungen gesammelt hat. Alles andere wäre höchst unwahrscheinlich ;) Von daher mag ich nicht von "Forderungen" sprechen. Es kann nur nicht jeder auf die Frage antworten. Wenn tatsächlich niemand auf Informationen verweisen kann (unwahrscheinlich), werde ich umdenken. Macht dich das nicht auch manchmal sauer, wenn eine Rechrsfrage (natürlich fiktiv gestellt ;)) gestellt wird jeder darauf antwortet, was ihm/ihr in den Sinn kommt? So nach dem Motto;" nee!" Oder:" wo ist das peoblem?" oder:"soll doch einer seine sichtweise ändern" oder man verliert sich in Diskussionen warum einer so denkt. Deswegen meine Formulierungen, die du als "forderungen" bezeichnest. Viele Grüße

@Erdbeerpflanze

Ok..kann man geteilter Meinung sein..habe Deine Formulierung als sehr aggressiv und fordernd empfunden und dementsprechend so darauf reagiert!!

Möchte nun aber keine Diskussionsrunde eröffnen..war einzig und allein meine Meinung!

@amdros

Wie gesagt, ich habe nur versucht unsachliche Antworten fernzuhalten ;) ich bin ein netter Mensch und keinesfalls aggressiv ;)

Braucht der Vermieter die Einwilligung des Mieters zur Veröffentlichung der Adresse?

Nein, er darf nur den Namen nicht mit veröffentlichen...

immerhin tritt ja auch der Vermieter Rechte bei der Vermietung an seinem Eigentum ab

Nein, er tritt die BESITZrechte ab, das ist ein eklatanter Unterschied...

Oder gehört das zu den Rechten, die dem Eigentümer vorenrhalten bleiben, trotz übergabe der Mietsache?

Ja...

Die Formulierung "Rechte abtreten" war allgemein gehalten und von mir nicht näher definiert. Aber die Antworten bisher stimmen etwa überein ;) Gruß und Danke

Wie schon beschrieben, darf der Vermieter in seinem Inserat die vollständige Adresse der Wohnung angeben. Das ist zwar unüblich, wird aber gemacht. Nicht erlaubt ist allerdings den Namen des derzeitigen Mieters geschweige denn seine Telefonnummer für mögliche Interessenten anzugeben.

Der Mieter möchte, dass die Adresse erst Interessenten, die sich telefonisch melden, bekannt gegeben wird.

Was der Mieter möchte ist nicht von Bedeutung. Er kann seinem Vermieter nicht vorschreiben, wie der die Wohnung zu vermarkten hat. Er hat da keinerlei Mitspracherecht.

Na ja, in einigen Bereichen -was die Vermarktung der Wohnung angeht- hat der Mieter ja auch Mitspracherecht. Stichwort: Fotos vom Wohnungsinneren. Da geht ohne Erlaubnis nix... Genau das zeigt einem wieder, es ist alles nicht immer so eindeutung wie ea scheint. So nach dem Motto: "Im Grundbuch steh ich. Also darf ich das". Danke für die Antwirt! Lg

@Erdbeerpflanze

Was die Fotos betrifft hast du sicherlich recht, aber das war hier ja nicht das Thema.

@StupidGirl

Stimmt ;)