Macht sich der Arbeitgeber strafbar wenn er sich weigert die Kündigung von mir zu unterschreiben und wie kann man vorgehen?
7 Antworten
Er muss Deine Kündigung nicht unterschreiben. Es reicht die schriftliche Zustellung.
Wenn Du absolut sicher gehen willst, dann schicke die Kündigung per Einschreiben.
Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, da muss die Gegenpartei nichts unterschreiben. Du musst nur nachweisen, dass die Kündigung eingegangen ist.
Dann schick ihm die Kündigung per Einwurfeinschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein. Dann hast du wenigstens den Beleg, dass du es abgegeben hast.
Du brauchst bei einen Einwurfeinschreiben keine Unterschrift.
Er muss die Kündigung nicht unterschreiben, es reicht, wenn er sie zur Kenntnis nimmt.
wenn er sie zur Kenntnis nimmt
Selbst das muss nicht sein.
Es reicht, wenn der Arbeitgeber Gelegenheit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (weil sie z.B. am letztmöglichen Tag zu postüblicher Zeit beweisbar in den Firmenbriefkasten geworfen wurde) - ob er sie dann zur Kenntnis nimmt, spielt keine rolle.
Okay, da hast du natürlich vollkommen recht.
Erfreulich, dass eine Userin auf eine solche Präzisierung nicht reagiert, als hätte man ihr auf den (sprichwörtlichen) "Schlips getreten"!👍
Wieso sollte ich? Ich habe zwar das gemeint, was du geschrieben hast, aber ich habe mich natürlich nicht richtig ausgedrückt. Da bin ich doch eher dankbar, wenn´s jemand korrigiert.
Da erlebe ich hier leider aber oft Anderes!
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die muss weder unterschrieben, noch bestätigt, noch sonstwas werden.
Aber... sie muss zumindest schriftlich erfolgen.
Aber das liegt ja in der Macht des FS und nicht seines Chefs.
neee :-)
Wenn er oder der Betrieb es nicht unterschreibt