Ehemaliger Arbeitgeber weigert sich mir schriftliche Kündigung auszuhändigen

4 Antworten

Du kriegst natürlich weniger ALG II, so lange dein Chef dir Gehalt schuldet. Das tut der so lange, bis seine Kündigung wirksam geworden ist.

Die Mindest-Voraussetzung dazu ist die Schriftform.

Wird man mündlich (oder fernmündlich, also per Telefon) gekündigt, dann kann man dies ignorieren und weiterhin arbeiten gehen - oder zumindest seine Arbeitskraft anbieten, am besten täglich, und wenn der Chef diese ablehnt - etwa, indem er einen nicht rein lässt -, dann hat man seiner Pflicht genügt, das Gehalt steht einem weiterhin zu, bis eine Kündigung wirksam geworden ist.

Sagt der Chef aber "Du brauchst ab morgen nicht mehr zu kommen", dann kann man das evtl. auch als Freistellung verstehen - also keine Arbeitspflicht mehr, aber weiter Gehalt.

Das ist alles nicht so einfach, aber das Jobcenter hat insofern recht, als man nicht einfach auf seine Rechte verzichten kann und das Geld stattdessen vom Jobcenter holen.

Ab dem ersten fehlenden Gehalt ist der Chef jedenfalls in Verzug. Man kann gleich zum Arbeitsgericht gehen, kostet nichts, und die Sache schildern. Dann zahlen die meisten Chefs flugs - sonst können sie auch schnell mal gepfändet werden.

Oder die Chefs kündigen dann tendenziell wirksam, also schriftlich. Dann kann man damit zum Jobcenter gehen. Sagen die, die Kündigung ist Mist, die ist immer noch nicht wirksam, geht man eben wiederum zum Arbeitsgericht und holt sich dein Gehalt auf diese Weise.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ohne schriftliche Kündigung bist du nicht gekündigt. Warum gehst du nicht weiter arbeiten? Wenn dein Chef es ernst gemeint hat und dich loswerden will, hast du die schriftliche Kündigung dann sicher schnell in der Hand.

Leider ist mir das nicht selbst eingefallen und nach einigen Wochen ist es wohl zu spät dafür, danke trotzdem für den Tipp....

Eine schriftliche Kündigung ist immer notwendig,ohne diese,ist die Kündigung nicht wirksam !!! Ich habe die Vermutung,das er dich schwarz beschäftigt hat und dir deshalb keine schriftliche Kündigung ausstellen will,damit man ihm nicht auf die schliche kommt.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, mündlich hat sie keine Gültigkeit! Hier ist es nachzulesen: http://www.blog.de/tb/a/r/arbeitswelt/kuendigungsschreiben-arbeitsstelle-schriftliche-kuendigung/5462211/

@Schnoile

Das ist mir klar, aber ich kann ihn ja nicht dazu zwingen mir eine Kündigung auszustellen. Ich habe ihn schon mehrmals darauf angesprochen persönlich, schriftlich, telefonisch...nichts passiert.

@andela911

Ich will damit sagen, dass das Arbeitsverhältnis ja offiziell noch läuft und damit schuldet er den Lohn. Ich würde auf jeden Fall beim Arbeitsgericht nachfragen bzw.. diesen Schein holen, dass man kostenlose Rechtsberatung bekommt (weiß grad nicht wie das genau heißt) und dann zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Das geht ja mal gar nicht, was der da abzieht. Wahrscheinlich bekommt er irgendwo Zuschüsse und will die nicht verlieren durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

@Schnoile

Werde ich machen. Danke.