Kündigung der Homeoffice Option seitens des Arbeitgebers. Wie dagegen vorgehen? Kündigungsschutzklage?


06.06.2022, 12:15

An alle die offensichtlich einmal zu oft fallen gelassen wurden: ich weiß dass es sich hierbei um keine richtige Kündigung handelt, wie ich es ja selbst auch beschrieben habe. Ich will wissen wie ich gegen so eine Kündigung der Zusatzvereinbarung Vorgehen kann

3 Antworten

Trotz deiner pampigen Reaktion auf die vorigen Antworten:

Dein Arbeitsort kann vom Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts festgelegt werden. Der mögliche Rahmen findet sich in deinem Arbeitsvertrag wieder - der uns nicht vorliegt!

In deinem Fall wurde offensichtlich eine Zusatzvereinbarung geschlossen. Hier ist unklar ob diese Vereinbarung individualrechtlich oder als Betriebsvereinbarung ausgefertigt wurde und wer somit die Vertragsparteien sind.

Man kann aber mit Sicherheit sagen, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen in diesem Fall nicht gelten, sondern die Kündigungsfrist in der Zusatzvereinbarung aufgeführt werden muss - die uns nicht vorliegt!

Es handelt sich in diesem Fall auch nicht um eine Kündigung, sondern um den Widerruf einer gewährten Vergünstigung. Und nachdem diese Zusatzvereinbarung wahrscheinlich nicht lange genug in Kraft war, um eine betriebliche Übung entstehen zu lassen bzw diese explizit ausgeschlossen wurde (again: Die Vereinbarung liegt uns nicht vor!), ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht nicht sehr aussichtsreich.

Kurz: Ja, Du kannst Klage (keine Kündigungsschutzklage!) beim Arbeitsgericht einreichen, aber niemand hier kann dir a) sagen, ob die Kündigung der Zusatzvereinbarung fristgerecht war und b) Gründe liefern, warum der AG diese Vereinbarung zukünftig aufrecht erhalten soll.

Und bevor Du jetzt wieder pampig wirst: Deine Frage kann so nicht beantwortet werden, weil Du zu wenig Informationen lieferst.

Ist das jetzt mein Problem oder deines?

1litercoladose 
Fragesteller
 06.06.2022, 19:09

Es ist mein Problem, dass die meisten von euch nicht dazu in der Lage sind, eine Frage zu lesen und diese einfach zu beantworten. ICH weiß, dass die Zusatzvereinbarung NICHT fristgerecht war, warum sollte ich diese und andere Informationen hier mit aufführen, nur um dann noch mehr dumme Gespräche führen zu müssen, weil irgendein Frosch das anders sieht? Dafür brauche ich keine Bestätigung oder eine zweite Meinung. Das einzige was ich wissen will, ist wie ich gegen so etwas vor gehe und ob es sich bei so etwas auch um eine Kündigungsschutzklage handelt (auch wenn das Arbeitsverhältnis an sich nicht gekündigt ist, sondern nur eine zusätzliche Vereinbarung), oder ob ich beispielsweise einfach weiter Zuhause arbeiten soll, wenn die Kündigung der Zusatzvereinbarung von mir nicht akzeptiert wird, da sie nicht fristgerecht erfolgt ist. Und mehr frage ich hier auch nicht 😉

clemensw  06.06.2022, 22:40
@1litercoladose
Es ist mein Problem, dass die meisten von euch nicht dazu in der Lage sind, eine Frage zu lesen und diese einfach zu beantworten.

Weil einfache Antworten auf komplexe Fragestellungen meistens falsch sind. Und du möchtest anscheinend nur das hören, was deiner Wunschvorstellung entspricht.

 ICH weiß, dass die Zusatzvereinbarung NICHT fristgerecht war,

Also gut, dann hast Du natürlich Recht und ich meine Ruhe. Ich hoffe nur für dich, dass der Richter deine Sichtweise teilt.

ob es sich bei so etwas auch um eine Kündigungsschutzklage handelt 

Zum drölfzigsten Mal: Wie schon alle anderen vor mir geschrieben haben, handelt es sich nicht um eine Kündigungsschutzklage, da eine Erlaubnis zur Arbeit im Home Office nicht den Kern des Arbeitsverhältnisses berührt und nach billigem Ermessen auch widerrufen werden kann. Du klagst nur gegen den Widerruf einer Vergünstigung des Arbeitgebers.

ob ich beispielsweise einfach weiter Zuhause arbeiten soll, wenn die Kündigung der Zusatzvereinbarung von mir nicht akzeptiert wird,

Es ist vollkommen egal, ob Du die Kündigung nicht akzeptieren willst - die Entscheidung, ob diese Kündigung tatsächlich nicht fristgerecht erfolgt ist, liegt beim Arbeitsgericht.

Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung kann ich dir nur empfehlen, der Weisung des Arbeitgebers Folge zu leisten. Ansonsten gibst Du ihm eine Steilvorlage um dich ganz schnell aus dem Betrieb zu entfernen:

1.7. nicht im Büro -> Abmahnung

4.7 nicht im Büro -> Kündigung

Dann hast Du wirklich Grund für eine Kündigungsschutzklage.

Es kommt auf den Einzelfall und dem Wortlaut der Vereinbarung an:

https://www.ahs-kanzlei.de/de/2019-05-widerruf-homeoffice-arbeitgeber

1litercoladose 
Fragesteller
 06.06.2022, 12:36

Perfekt Dankeschön. Welch eine hilfreiche Antwort 👍🏻

frodobeutlin100  06.06.2022, 12:39
@1litercoladose

Andere haben nur schon lange vorher das Gleiche geschrieben ....

1litercoladose 
Fragesteller
 06.06.2022, 12:41
@frodobeutlin100

Du aufjedenfall nicht 😉

frodobeutlin100  06.06.2022, 12:42
@1litercoladose

weil Du es nicht verstehst = Mängel im Epfängerhorizont und frech noch dazu ....

1litercoladose 
Fragesteller
 06.06.2022, 12:42
@frodobeutlin100

Schau es dir an. Der User hier war tatsächlich hilfreich bei einem Problem. Und dafür hat er nicht mal viele Worte gebraucht. Versuch doch beim nächsten mal auch einfach etwas hilfreich zu sein😉

frodobeutlin100  06.06.2022, 12:58
@1litercoladose

rofl ....

Du schreibst doch dauernd von Kündigungsschutzklage, obwohl es gar nicht um eine Kündigung geht und pampst hier die Leute an, die Deinen Irrtum richtig stellen ...

1litercoladose 
Fragesteller
 06.06.2022, 19:10
@frodobeutlin100

Ich pampe die Leute an, die meine Zeit verschwenden und nur diskutieren wollen anstatt wirklich hilfreich für mein Anliegen zu sein

Du bis nicht gekündigt es geht lediglich um den Arbeitsort - dabei käme es dauf an was vereinbart wurde

war es eine Coronasonderregelung? die sind seit dem 25.05.2022 aufgehoben

wenn Du glaubst einen vertraglichen Anspruch auf Homeoffice zu haben, solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen

1litercoladose 
Fragesteller
 06.06.2022, 12:26

Warum sollte ich gekündigt sein? Kannst du nicht lesen?

frodobeutlin100  06.06.2022, 12:28
@1litercoladose

Du kannst anscheinend nicht lesen ....

da steht doch was Du tun kannst ... Deine Vereinbarung zum Homeoffice lesen und ggfls. zum Anwalt gehen

Leute gibts ....

1litercoladose 
Fragesteller
 06.06.2022, 12:32
@frodobeutlin100

Leute gibts... Aber hey vielleicht antwortet ja noch jemand intelligentes

1litercoladose 
Fragesteller
 06.06.2022, 12:41
@frodobeutlin100

Frage gar nicht erst verstanden?

frodobeutlin100  06.06.2022, 13:01
@1litercoladose

Fragen stellen will auch gelernt sein

Du schreibst doch dauernd von "Kündigungsschutzklage"

niemand kennt Deine Homeofficevereinbarung, die Du unterschrieben hast

lesen derselben hilft sicher weiter - da steht bestimmt auch etwas zur Kündigung oder zur Befristung auf die Coronazeit etc. pp.

1litercoladose 
Fragesteller
 06.06.2022, 19:11
@frodobeutlin100

Danach habe ich ja auch nie gefragt 😉 jetzt rätst du also auch noch rum was ich wohl wissen wollen könnte... Wenn du nicht in der Lage bist eine Frage zu lesen und sie zeitgleich auch noch verstehen zu können, dann antworte doch beim nächsten Mal auf Fragen die eher deinem Niveau entsprechen