Macht man sich strafbar wenn man aus öffentlichem Mülleimer Pfandflasche(n) nimmt?

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Zu deiner Frage gibt es kein grundsätzliches Ja oder Nein.

Eine eindeutige Antwort gibt die Müllsatzung der Kommune oder des Landkreises, die aber hier nicht bekannt ist. Allerdings haben die meisten Müllsatzungen den Eigentumsvorbehalt der Kommune.

Befinden sich nun Wertgegenstände/Wertstoffe im Mülleimer, so ist es kein Abfall und dürfte eher als Fundgegenstand behandelt werden. Fände nun jemand im Mülleimer ein Bündel Geld, so darf er es sich nicht zueignen, sondern müsste es als Fundgegenstand bei der dafür zuständigen Stelle abgeben (die gleiche Verpflichtung träfe auch den Mülleigentümer, also die Stadt oder den Kreis).

Das Durchsuchen der Müllbehälter und Mitnehmen des Mülls könnte man - in Abhängigkeit von der Satzung - tatsächlich als Diebstahl ahnden. Da es sich aber in der Regel um geringwertige Gegenstände handelt, würde die Tat nur auf Antrag verfolgt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, in dem ein Strafantrag gegen Unbekannt wegen Mülldiebstahl aus einem öffentlichen Mülleimer gestellt wurde.

Nein, der Müll gehört NICHT der Stadt wie es bei privatem Müll der Fall ist. Gegen das Entfernen von Müll aus den Mülleimern der Stadt gibt es kein Gesetz, so lange es nicht zur Verunreinigung der Stadt führt.

DAS hier ist die richtige Aussage, auch wenn manchen die anderen besser gefallen.

NegierigEr  20.11.2012, 10:13

Falsch. Solange sich der Müll in von der Stadt aufgestellten Behältnissen befindet und die Sache dort mit dem Willen eingeworfen wurde, dass sich die Müllabfuhr darum kümmern soll, liegt eine entsprechende Eigentumsübertragung vor.

Achikajero  20.11.2012, 18:14
@NegierigEr

Nein. In diesem Fall nicht - ausserdem gibt es einen Gerichtsbeschluss dazu der das Gegenteil belegt.

Bitte keine Lügen verbreiten wenn man sich mit dem Thema nicht auskennt. Danke.

Ja, das ist richtig. Sobald man etwas weg wirft (in einen Mülleimer), gehört dies ab diesem Moment dem Eigentümer des Mülleimers.

Bei Mülleimern an Busbanhöfen etc. sind die meistens von der Stadt und damit ist dieses Leergut Eigentum der Stadt. Die meisten Städte dulden dies, aber faktisch ist es Diebstahl und ich habe schon von Fällen gelesen, wo eine Stadt so etwas verfolgt hat, denn die haben die Flaschen selber aussortiert und das Pfand dafür einkassiert.

So könnte man argumentieren. Nein. Streng genommen ist es höchstens eine Ordnungswidrigkeit, wenn jemand den Anblick nicht ertragen kann und Anzeige stellt.

Der Staat hat das Pfand-System gefördert und ein Interesse an Müllvermeidung und am ordnungsgemäßen Recycling klargestellt.

"Wegwerfen" ist ein Kaufvertrag. Die Leute, die die öffentlichen Mülleimer benutzen, bieten Ihr Müll-Eigentum der Stadt zum Übergang ins Öffentliche Eigentum an. Das Abholen des Mülls ist die Willenserklärung der Stadt zum Zustandekommen des Vertrags. Die Deponierung von Pfandflaschen im Müll ist ein Dienstleistungsauftrag an Penner, die Flaschen dem System zuzuführen und den Erlös unter Generierung von Mehrwertsteuer z.B. alkoholisch zu verwerten.

So ähnlich würde ich vor Gericht argumentieren, falls mich eine Politesse vor dem Müllkübel anspringen und zu Boden reißen sollte, um mich an der Sichtung der öffentlich feilgebotenen Pfandware zu hindern, käme ich denn in Versuchung.

Scaver  20.11.2012, 07:31

In deiner Argumentation sind massig Fehler.

Alleine das wegwerfen ein Kaufvertrag darstellt... die Definition von Kaufvertrag oder Kaufen entspricht in keiner Weise dem Wegwerfen!

Dem mittleren Teil stimme ich zu, doch am Ende, ab der Deponierung, wirst Du scheitern mit deiner Argumentation.

Ist auch sinnlos. Wurde von Gerichten schon hundertfach bestätigt. Sobald man etwas in einen Mülleimer wirft, geht das Eigentum direkt an den Eigentümer des Mülleimers über. Du kannst maximal sofort das eingeworfene wegen "Irrtums" wieder heraus nehmen. Vergeht zu viel Zeit oder macht es gar eine andere Person, ist es ganz klar Diebstahl.

NegierigEr  20.11.2012, 10:10

"Wegwerfen" ist ein Kaufvertrag

Ja genau und unten aus dem Wegwerfautomaten kommt dann immer der Kaufpreis raus.

Immer wenn man geglaubt hat, dank Gutefrage.net schon sämtliche absonderlichen Rechtsauffassungen kennengelernt zu haben, schafft es jemand, auch den größten Unsinn noch um Längen zu überbieten. Ein Kaufvertrag setzt immer einen Kaufpreis voraus.

Es handelt sich sachenrechtlich schlicht um eine Eigentumsübertragung nach § 929 BGB.

Hallo,

ja, dass stimmt. Sogesehen ist Muell Eigentum der Stadt und diesen ohne Gegenwert zu entwenden entspricht Diebstahl, aaaaaaber..... es juckt niemanden.

Lieben Gruss

NegierigEr  20.11.2012, 10:28

Mit Gegenwert wäre es immer noch Diebstahl.

Schapunga  20.11.2012, 20:01
@NegierigEr

Nein, solange die Stadt mit diesem Gegenwert einverstanden ist, nicht. Dann ist es einfacher Tausch / Handel...