Mache ich mich durch Mitwissen bei einem Betrug selbst mitschuldig?

4 Antworten

Das ist ein Zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite machst Du dich Strafbar, aber auf der anderen Seite darfst Du den Betrieb nicht Schädigen. Erst recht musst Du deinen Job nicht gefährden. Das kann nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wirklich beantworten.

Bitterkraut  04.06.2015, 23:33

Der FS macht sich nicht  strafbar, wenn er einfach die Klappe hält.

Rockuser  04.06.2015, 23:39
@Bitterkraut

Aus der Frage ging nicht genau hervor, in welcher Position er steht. Wenn man das als leitender Angestellter mitmacht, kann das nach hinten losgehen. Als Lagerist, ist das natürlich nicht sein Problem.

papadumus 
Fragesteller
 04.06.2015, 23:45
@Bitterkraut

aber was wenns dann doch mal auffliegt und jeder von jedem weiß dass er bescheid wußte?

Rockuser  04.06.2015, 23:51
@papadumus

Das kann natürlich Passieren. ( Wird es Garantiert auch) . Aber Ich habe ja den gesamten Tirade gelesen und dir vom Lager kann keiner was. Aber an deiner Stelle würde Ich DHL über die Lücke im System Informieren. ( Internetkaffee/ Anonym). Dann hat sich das bald einfach So erledigt, ohne das alles den Bach Runter-geht.

papadumus 
Fragesteller
 04.06.2015, 23:56
@Rockuser

ok, das wäre ja eine Alternative, Danke!

In Frage käme die Strafvereitelung durch Unterlassen.

Da Du aber keine "Garantenstellung" hast, machst Du Dich auch nicht der Strafvereitelung schuldig. (Guck mal bei Wikipedia.)

Wenn Du allerdings mitmachst oder auch nur einen geringen Beitrag leistest, kannst Du Mittäter sein oder der Beihilfe schuldig sein.

Bringst Du die Sendungen zur Post oder übergibst sie an den Paketdienst, obwohl Du von der fehlerhaften Frankierung weißt? Dann zum Beispiel würde es sich möglicherweise um Mittäterschaft oder Beihilfe handeln.

papadumus 
Fragesteller
 04.06.2015, 23:19

Nein, habe mit dem Versand nichts zu tun. Ich bin für die Lagerlogistik zuständig. Aber wir alle Kollegen wissen davon.

SchwarzerTee  04.06.2015, 23:36
@papadumus

Es gibt die anonyme Strafanzeige (bei der Du Deinen Namen nicht nennst) und die Strafanzeige unter Wahrung der Anonymität - letztere wahrt die Anonymität aber nicht mehr, wenn es zur Anzeige kommt und der Verteidiger Einsicht in die Akten erhält.

Man muss sich so eine Anzeige wirklich gut überlegen.

papadumus 
Fragesteller
 04.06.2015, 23:50
@SchwarzerTee

Dann ist der Job weg und die Chefin pleite!

SchwarzerTee  04.06.2015, 23:53
@papadumus

Deswegen ja gut überlegen. Ich habe nur wenige Arbeitgeber gehabt, aber ich habe mich dort am wohlsten gefühlt, wo ich von absoluter Ehrlichkeit überzeugt sein konnte.

Andererseits hast Du eben keinerlei Verpflichtung, eine Straftat Deiner Chefin anzuzeigen. Es reicht, wenn Du selbst Dich korrekt verhältst.

papadumus 
Fragesteller
 05.06.2015, 00:00
@SchwarzerTee

Da hast du schon recht, aber ich finds halt doch ziemlich heftig von ihr die Post um viele Tausend Euro im Jahr zu betrügen und sie selbst gönnt sich drei mal im Jahr für drei wochen wellnisurlaub

SchwarzerTee  05.06.2015, 00:08
@papadumus

Ja, ich würde bei so jemandem nicht arbeiten wollen. Du bist in einer typischen Situation von "Wie mans macht, macht mans verkehrt".

Ich wünsche Dir gute Entscheidungen. Alles Gute!

papadumus 
Fragesteller
 05.06.2015, 00:24
@SchwarzerTee

Außerdem hat sie uns nach der Mindestlohn Einführung nicht mehr Lohn bezahlt sondern uns die Stunden gekürzt, die Arbeit sollen wir aber trotzdem schaffen jeden Tag. Danke! Ich werde dann morgen einfach mal einen Brief ohne Absender an die Post schicken und sie so auf die Lücke im System aufmeksam machen. Dazu braucht es nur eine Datensatzveränderung. Ich warte dann auf den Tag an dem all ihre Pakete wieder zurück kommen.

Vielen Dank und gute Nacht

Bitterkraut  04.06.2015, 23:33

Strafvereitelung durch Unterlassen? Sowas gibts gar nicht.

Es gibt keine Pflicht, jemanden anzuzeigen, also kann es auc keine Strafe geben, wenn man es nicht tut.

SchwarzerTee  04.06.2015, 23:38
@Bitterkraut

Magst Du es einfach mal googeln?

§ 258 besagt auf (Deutsch) :

Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

Das bedeutet, direkt Polizei aufsuchen und Anzeige stellen sonst sind sie nicht nur ihren Job sondern auch fünf Jahre ihres lebens los .

MFG Florian

AalFred2  05.06.2015, 09:16

Neim, tut es nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen Bestrafung bei erwiesener Schuld  und einer Anzeige. es gibt in Deutschland keine Pflicht zur Denunziation.

Anonyme Anzeige machen, fertig!

whollop  04.06.2015, 23:46

Mmmh beantwortet deine Frage nicht...

papadumus 
Fragesteller
 04.06.2015, 23:49
@whollop

hmmmmmm... da bekam ich vorhin auch eine Auskunft dazu von Schwarzer Tee die mich nachdenklich macht.

whollop  04.06.2015, 23:51

Da müsstest du echt einen Anwalt fragen, auf schwammige Aussagen hier würde ich mich nicht verlassen... Kostet aber wieder was... Zwickmühle...