Maxdome "Betrug"

7 Antworten

Dass Dir Deine Mutter den Internet - Zugang verwehrt und die kosten von Dir verlangt (Taschengeldkürzung oder ähnliche Erziehungsmassnahmen)

Hier so denke ich, kann man von einem "Waren- und Leistungskreditbetrug" sprechen, da du durch die falschen Angaben ja definitiv nie die Absicht hattest, für die Leistungen zu zahlen. De facto Betrug.

§ 263/263a StGB:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

KÖNNTE ist gut. Da gibts mehrere Möglichkeiten und das kann man hier nicht pauschal beurteilen. Am sinnvollsten wäre es, wenn du deiner Mutter beichtest, was du da veranstaltet hast. Die sollte sich dann mit MAXDOME in Verbindung setzen um "Schadensbegrenzung" zu betreiben. Mit anderen Worten: Letztendlich das Geld bezahlen. Machst du einfach gar nichts weiter, dann wirds auf Strafanzeigen hinauslaufen. Betrug / Erschleichen von Leistungen.. Wie auch immer.. Durch die "Wiederholungen" hat das eine ganz andere "Qualität", als ein Einzelvorfall. Hier wird dann das Jugendamt mit beigezogen, dass eine persönliche Beurteilung vornimmt und das wird dann bei der Strafbemessung eine erhebliche Rolle spielen. Zivilrechtlich wirds dann wohl so aussehen, dass du für das ganze aufkommen musst. Das mit dem "Ich bin doch noch gar keine 18, ich muss da nichts zahlen" ist z. T. ein Irrglaube. Die kommen dann, wenn was zu holen ist, sprich: Wenn du irgendwann berufstätig wirst. Dann gehts allerdings nicht mehr um "die paar Euro" für Maxdome, sondern diese Kosten + Verhandlungskosten + Rechtsanwaltskosten + Zinsen + Kosten für Beitreibungsversuche usw.... Das wird dann richtig viel. ( Ich bin übrigens jetzt davon ausgegangen, dass du schon über 14 bist. )

Du hast Urkundenfälschung betrieben, wenn Du minderjährig bist muss Deine Mutter dafür gerade stehen. Der Brief bzw. die Briefe werden noch kommen, wahrscheinlich auch vom Staatsanwalt wegen Betrug. Also beichte das schon mal Deiner Mutter.

ngdplogistik  11.10.2014, 07:36

Wenn die Fa Max... allerdings verpflichtet wäre den Vertrag per Unterschrift einzufordern, ist der Vertrag unwirksam und somit gäbe es auch keine Urkundenfälschung. Ich meine nämlich, klär mich auf, wenn ich falsch liege, dass solche Verträge zu unterschreiben sind. Dies ist ehrlich gemeint und keine Anmache, um am Ende besser dazustehen.

Liebe Grüße

Zuerst einmal wäre es gut zu wisse, wie alt Du bist. Nun gibt es ein Zweites, das genauso wichtig ist. Die Internetfirmen, dies denke ich, sind eigentlich verpflichtet per Unterschrift, da es sich um einen Vertrag handelt, entsprechenden auch einzufordern. Wenn dies zutrifft und Du nichts unterschrieben hast, ginge der erste Vertrag, im eigentlichen Sinn auch alle anderen, zu Lasten von Max...Die weiteren Verträge hast Du in betrügerischer Absicht, auch wenn diese per Gesetz als vielleicht ungültig zu betrachten sind, abgeschlossen, zumindest in betrügerischer Absicht Dir einen Vorteil, zum Nachteil der Fa. Max... , versucht verschafft zu haben. Nun kommt es in doppelter Hinsicht auf Dein Alter an. Bist Du unter 14 Jahre alt, passiert Dir nichts. Bist Du im strafmündigen Alter, könnte ein Verfahren wegen Betruges durchaus auf Dich zukommen. Hier ist nämlich, dies meine ich, die Schuld bei Dir zu suchen, da Du durchaus in der Lage warst zu erkennen, dass eine Verfahrensweise, wie Du sie durchgeführt hast, strafbar sein könnte. Im anderen Fall ist meines Erachtens Max... verpflichtet, wie bereits erwähnt, die Verträge per Unterschrift abzuschließen und hat somit das Nachsehen. Hier könnten Deine Eltern, so Du Vertrauen zu diesen hast, wovon auszugehen sein sollte, einen Anwalt oder den/die Rechtspfleger/in beim Amtsgericht einschalten, ansonsten, 👉wenn ihr gar nichts unternehmt👈, Deine Eltern erst einmal die Kosten zu tragen hätten, z.B. in einem Mahnverfahren, welches durch die Fa. Max...eingeleitet werden würde. Solltest Du 18 Jahre alt sein und unternimmst nichts, hast Du die Kosten, im Mahnverfahrensfall zu tragen.

Zukünftig kann nur das Unterlassen von dergleichen Unsinn jeglichen Schaden vermeiden. Achte vor allen Dingen immer auf das Kleingedruckte im Vertrag (AGB) . Umsonst, dies ist gut zu wissen, gibt es auf dieser Erde fast nichts.

Liebe Grüße

ngdplogistik  11.10.2014, 07:48

Ach ja, auch wenn Du zum Zeitpunkt des "Vertrages" keine 14 Jahre alt gewesen sein solltest, passiert Dir nichts in strafrechtlicher Hinsicht. Dies soll allerdings keinesfalls heißen, dass Du locker so weitermachen kannst. Wenn Du dies nämlich tun würdest, könnte durchaus eines Tages das Jugendamt vor der Tür Deiner Eltern stehen, womit anderer Ärger dann vorprogrammiert wäre, der auch unliebsame Folgen nach sich ziehen könnte.

Liebe Grüße