Anzeige wegen Betrug gg meine Mutter zurückziehen.

8 Antworten

Es ist ein klarer Betrug. Dieses stellt den Straftatbestand nach § 263 StGB dar. Es kommt dann auf die Staatsanwaltschaft an, in wie weit sie dieses Sache weiter verfolgen wird. Ich denke mal, die wird ein Strafverfahren einleiten und dann auch vor Gericht gehen.

Soviel ich weiß fällt Unterschriftenfälschung unter §267 StGB da erwartet Deine Mutter dann eine angemessene Strafe. Du hast mit der Anzeige schlafende Hunde geweckt... das ist fortgesetzeter Betrug!, da erwartet Deine Mutter von dem folgenden was :::

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft,(http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html)

dazu ..Ich will nur das ich nicht länger für diese Schulden belangt werde.

nur mit dem Urteil kannst Du den Gläubigern gegenüber beweisen, Du bist nicht haftbar für deren finanziellen Schaden..

Am besten ist es du nimmst eine Beratungstelefon bei einem Anwalt wahr denn der weiß ganz genau was deine möglichkeiten sind! Außerdem kannst du als Kläger anzeigen jederzeit zurück nehmen wenn du es dir Anders überlegt hast

jurafragen  25.09.2014, 09:02

Man kann als Kläger Anzeigen zurücknehmen? Ganz was neues, da geht jamal wieder Straf- und Zivilrecht völlig durcheinander. Nein, eine Strafanzeige kann ma nicht zurücknehmen. Da kann auch kein Anwalt helfen, erst recht nicht einer, der kostenlose Telefonberatungen durchführt. Wovon lebt der eigentlich?

Strafanzeigen kann man nicht zurücknehmen. Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. Die Behörde kennt jetzt den Sachverhalt und ermittelt.

Dass sich durch ein Strafverfahren keine Schulden in Luft auflösen, muss Dreigentlich klar gewesen sein. Jetzt musst du halt damit leben, dass die Ermittlungen gegen Deine Mutter laufen. Du solltest allerdings Kontakt mit den Gläubigern aufnehmen und sehen, was noch zu retten ist.

Betrug ist - sobald es um mehr als 50 Euro geht - ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt. Geschädigt bist ja letztendlich auch nicht Du, sondern der jeweilige Händler, der sein Geld nicht bekommt. Eine Anzeige zurückziehen kann man nicht, denn die Tatsache an sich bleibt ja bestehen. Und darum kümmert sich nun die Staatsanwaltschaft. Einen Strafantrag hättest Du zurückziehen können - also den Antrag, eine Straftat zu verfolgen. Betrug wird aber eben nicht "auf persönlichen Wunsch" verfolgt, sondern grundsätzlich.