WICHTIG! Muss das Arbeitsamt bereit sein Fahrgeld zu erstatten?

6 Antworten

Du bekommst vielleicht 1-mal in 3 Monaten eine Einladung. Dafür wirst du doch wohl das Fahrgeld haben. So viel kann eine Fahrkarte ja auch nicht kosten. Außerdem bekommst du dieses Fahrgeld auch gleich wieder erstattet. Das kann also kein wirklicher Grund sein einen Termin nicht einzuhalten. Wenn du dann auch gleich noch 4 Termine platzen lässt, dann ist dir nicht mehr zu helfen und musst die Konsequenzen halt tragen. Habe ich überhaupt kein Verständnis für.

Sasasokol 
Fragesteller
 25.02.2015, 14:10

1 mal in 3 monaten ? pff wo lebst du den??? ich muss in ein monat 3-4 mal zum amt und muss 6 euro zahlen bisher von meiner eigener tasche und da man schulden hat kann ich es nicht bezahlen. Und das fahrgeld habe ich bis jetzt kein eintiges mal erstattet bekommen. Wen du es nicht weißt einfach nicht schreiben!!

http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1380370

"Nö, bei Einladungen ist § 309 Abs. 4 SGB III einschlägig und es muss auch nicht gemäß § 324 SGB III zuvor beantragt werden. Der Arbeitslose hat ja keinen Einfluss darauf: § 309

Allgemeine Meldepflicht

(4) Die notwendigen Reisekosten, die dem Arbeitslosen und der erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können."

Du soltest Widerspruch einlegen.

Wenn willst du denn hier erzählen das du zu jedem dieser angenommenen 4 versäumten Termine kein Fahrgeld hattest ?

Spätestens nach dem 1 versäumten Termin hättest du damit rechnen müssen,innerhalb kürzester Zeit einen Ersatztermin zu bekommen und dafür hättest du das Fahrgeld zurück legen können.

Du hättest es dann auf Antrag zum Termin wieder auf dein Konto überwiesen bekommen oder hast du bis jetzt noch gar keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bekommen.

Wenn du jetzt also schon den 4 Termin nicht eingehalten hast und deine Begründungen für die Agentur für Arbeit nicht ausreichend waren,dann kann dir dein ALG - 1 Anspruch ganz versagt werden.

Ich könnte mich zwar irren,aber meines Wissens würden dir bei den ersten beiden Versäumnissen jeweils eine Sperre von 3 Wochen auferlegt,danach von 12 Wochen und bei der 4 dann ganz gestrichen.

Du solltest also min.bereits 3 Schreiben erhalten haben,wo dir deine Sperrzeiten mitgeteilt wurden,darauf hast du wahrscheinlich nicht reagiert oder nicht hinreichend begründen können.

DerHans  24.02.2015, 17:39

Bevor man riskiert, sein Geld total gesperrt zu bekommen, geht man zu Fuß zur Arbeitsagentur.

Jedenfalls, wenn man es mit den Bewerbungen wirklich ernst nimmt

beangato  24.02.2015, 18:01
@DerHans

Nicht jeder hat das AA in seiner Stadt.

Bei uns müssen auch alle aus demLandkreis in unsere Stadt kommen - und das sind ganz schöne Entfernungen.

Sasasokol 
Fragesteller
 25.02.2015, 14:14
@DerHans

Zu Fuß du bist lustig :D Ich müsste rüberschwimmen um dort dan anzutanzen xDDD

Sasasokol 
Fragesteller
 25.02.2015, 14:13

Sobald ich das Geld bekommen hatte am ersten war es schon weg. Alles drauf gegangen, da hatte ich kein einzigen Cent mehr. Nichtmal für eine Briefmarke!! Ich hatte geld auf der straße gefunden um die briefmarke noch zu bezahlen!! Und das mit der rückerstattung wovon träumst du nachts, ich habe noch keinen einzigen cent gesehen, von denen gesehen für fahrgeld!!

isomatte  25.02.2015, 14:25
@Sasasokol

Wenn du einen Termin bekommst und du diesen nicht selber beantragt hast,dann steht dir auf einen einfachen persönlichen Antrag dein Fahrgeld zu !

Sasasokol 
Fragesteller
 25.02.2015, 14:30
@isomatte

Sag das denen :S Ich wollte nur vergewissern ob die es mir erstatten müssen. Und anscheinend ja also hab ich was gegen denen in der Hand ich werde am ersten dort hingehen und mich Beschwerden gleichzeitig die Gesetzeslage denen erklären.

Das Fahrgeld für Termine beim Arbeitsamt müssen sie dir erstatten (das steht normalerweise auch auf der Einladung, sag es am besten gleich dem Sachbearbeiter, dass du dein Fahrgeld zurückhaben willst - wenn er nicht reagiert, reiche die Rechnung schriftlich ein), das Fahrgeld für ein Vorstellungsgespräch nur, wenn der Arbeitgeber in spé dieses nicht übernimmt. Die Übernahme der Bewerbungskosten musst du zuvor beantragen und dann höchstens innerhalb eines Jahres alles zusammen mit den vorhandenen Quittungen einreichen.

Wieso ist denn dein Geld am Monatsersten schon weg? Wenn du Schulden hast, muss der Gläubiger eben warten, du hast schließlich einen Selbstbehalt und musst von irgend etwas leben.

Wenn du Terminen einfach nicht nachkommst, musst du dich nicht wundern, wenn du kein Geld mehr bekommst. Du hast eben nicht nur das Recht Geld zu kassieren, sondern auch die Pflicht, dich der Vermittlung zur Verfügung zu halten

Sasasokol 
Fragesteller
 24.02.2015, 16:20

Ja das ist mir ja schon klar ich habe die arbeitssuche ja auch nicht aufgegeben das habe ich ja auch erläutert in dem Brief das sie gerne an den firmen anrufen können das ich dort gewesen bin. Aber meine frage ist es ja, das ich nicht zum termin gekommen bin da ich kein fahrgeld habe. Wie ich schon gesagt habe

DerHans  24.02.2015, 17:36
@Sasasokol

Dann hast du das AlG scheinbar falsch ausgegeben. Deine Priorität müsste ebn sein, dass du deine Verfügbarkeit aufrecht erhältst. Wie du das machst, ist deine Sache

gitte2007  24.02.2015, 17:36
@Sasasokol

Auch für persönliche Vorstellungstermin werden die Fahrkosten übernommen. In diesem Fall muss es aber vorher beantragt werden.

beangato  24.02.2015, 18:00
@gitte2007

Es muss nicht mal beantragt werden - lies mal meinen Link.

gitte2007  24.02.2015, 18:04
@beangato

Mein "Vorstellungstermin" bezog sich auf Bewerbung. Das muss vorher beantragt werden.

beangato  24.02.2015, 18:13
@gitte2007

Ok - in der Frage ging es aber explizit um Termine beim Amt.