Lügen Straftäter Ihren Anwalt an?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist nicht das Schlechteste, wenn der Anwalt nicht die Wahrheit kennt. Und auch bis zur Akteneinsicht will er in der Regel sogar ausdrücklich keine Informationen vom Beschuldigten, soweit kein sofortiger Handlungsbedarf besteht (zB bei U-Haft).

Staatsanwaltschaft und Gericht kennen später nämlich ebenfalls erst mal nur die Akte: bei unvoreingenommenem Blick kann darin so einiges mehrdeutig erscheinen. Solche Mehrdeutigkeiten sind zum Vorteil des Beschuldigten.

Ein voreingenommener Anwalt, der "die Wahrheit" oder ähnliches schon kennt, kann vielleicht gar nicht mehr erkennen, dass die Aktenlage gar nicht mal so eindeutig und belastend ist. Er denkt eher: stimmt, dieser und jener Punkt findet sich in diesem und jenem Akteneintrag wieder - tatsächlich aber können die Einträge ganz banal und nichtssagend sein.

Soweit StA und Gericht hauptsächlich mit dem arbeiten müssen, was in der Akte steht, braucht auch den Anwalt nichts derjenigen belastenden Dinge zu interessieren, die nur der Beschuldigte allein weiß. In diesem Sinne kann es schon hilfreich sein, zu "lügen". Was der Anwalt doch noch wissen will, wird er dann schon fragen.

Darüber hinaus ist es dann noch ein sehr heikles Thema, ob Verteidiger "absolut alles" wissen wollen, um trotzdem noch das allerbeste herauszuholen, oder ob sie sich noch ein wenig als Teil des "Gerichts" und nicht nur des "Beschuldigten" sehen.

Freue mich wie immer über Nachfragen.

In der Endsumme ist es egal, ob der Mandant schuldig ist oder unschuldig. Geht man von dem krassen Beispiel aus, dass ein Vergewaltiger angeklagt ist, ein Kind vergewaltigt zu haben, die Beweislage dünn wäre(Wobei dies keine Rolle spielt) und er bekäme einen Freispruch, ist es egal ob der Anwalt es weiß oder nicht, bzw. ob er die Tat getan hat oder nicht. Das einzige was eine Rolle spielt, ob ihm der Staatsanwalt die Tat nachweisen kann, so dass es zu einer Verurteilung vor Gericht langt. Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, das bestmöglichste für seinen Mandanten herauszuholen.

Gerade in Kreisen wie den Rockergruppen, Drogenbanden, Menschenschleusser, sind die Anwälte, die diese vertreten oftmals eingebunden in die Wahrheitsfindung, werden von Leuten bezahlt für ihren Mandanten denen sie nie begegnen. Am Ende zählt nur das Ergebnis vor Gericht, ist es nachweisbar oder nicht.

-Juristendeutsch-

Es kann schon sein, dass der eine oder andere Straftäter seinen Anwalt belügt. Zugeben können die Täter es natürlich nicht. Deshalb kann man nur raten oder Vermutungen anstellen.

Hilfreich ist die Lügerei aber nicht oder zumindest nicht immer. Der Anwalt muß sich eine Verteidigungsstrategie überlegen und dafür ist es am besten, wenn er die Wahrheit kennt. Er unterliegt der Schweigepflicht.

das ist sowas von egal, denn der Anwalt muss seinen Mandanten nach bestem Wissen verteidigen. In der Schicht von Menschen gibt es Lügner. Also auch unter Straftätern. Unter jeder Schicht von Menschen gibt es welche die nicht Lügen. Also auch unter Straftätern