Straftäter sagt Anwalt Straftat, aber nicht dem Richter bzw. Polizei

8 Antworten

Hallo,

der Anwalt darf nicht ohne Einverständnis etwas über seinen mandanten erzählen, da er sonst durch die Anwaltskammer gesperrt werden kann.

Ein Anwalt hat, wie Ärzte und Pfarrer eine Schweigepflicht.

Der Anwalt muss seinen Mandanten beraten und versuchen, das möglichst geringe Strafmaß heraus zu holen. Oft ist ein Geständnis und natürlich Reue die beste Wahl.

Es ist die Aufgabe des Verteidigers, den Täter zu verteidigen, nicht ihn anzuschwärzen. Das wäre ein schwerwiegender Verstoß gegen die Standesregeln und er wäre seinen Job los. Also ist es am sinnvollsten, dem Verteidiger die Wahrheit zu sagen. Er wird dann die Prozesstaktik festlegen, ob reumütiges Geständnis oder leugnen.

finde ich echt bedenklich, dass das so ist ^^ ganz ehrlich

@usain8x

...die Bedenken in allen Ehren! Das Gesetz sieht aber ausdrücklich vor, daß sich ein Beschuldigter/Angeklagter nicht selbst belasten muß + dazu nicht nur die Aussage verweigern kann, sondern sogar lügen darf. Der Verteidiger ist "nur" der Vertreter des Angeklagten, er handelt also für o. wie der Angeklagte. Dabei ist die dem Rechtsanwalt grds. auferlegte Schweigepflicht ein wesentlicher Bestandteil der Rechtspflege. Ohne die nur dadurch gewährleistete, absolute Loyalität des Rechtsanwaltes ggü. seinem Mandanten, ist eine effektive Vertretung nicht möglich. Es ist eine Frage der Waffengleicheit, den Volljuristen auf der Strafverfolgungsseite, auf der Seite des Angeklagten auch einen Volljuristen entgegenstellen zu können. Der Grundsatz "in dubio pro reo" besagt, daß die Strafverfolgungsbehörden dem Angeklagten seine Schuld beweisen o. ihn freisprechen müssen. Es ist nicht Aufgabe des Verteidigers, an dem Schuldbeweis mitzuwirken ...

  1. Der Anwalt darf niemals gegen den Willen des Mandanten sagen, dass sein Mandant schuldig ist, auch wenn er es weiß. Sein Beruf ist zum einen, das Beste für seinen Mandanten zu tun. Er unterliegt auch der Schweigepflicht. Würde er Vertrauliches, gegen den Willen des Mandanten erzählen, könnte er selbst verklagt werden. Zum anderen würde er niemals mehr einen Mandanten bekommen, wenns rauskommt.

  2. Nicht der Mandant muss seine Unschuld beweisen, sondern der Staat dessen Schuld.

Der Job des Verteidigers besteht nicht darin, die Straftat aufklären zu helfen, sondern für seine Klientendie bestmögliche Lösung auszuhandeln. Wenn er eine Lücke in der Beweislage sieht, versucht er einen Freispuch zu erreichen, bei Geständnis oder erdrückenden Beweisen eben ein möglichst mildes Urteil. Wie er persönlich die Tat und den Täter bewertet, wird ein professionell arbeitender Verteidiger immer ausklammern. Zumindest, so weit möglich...

der verteidiger hat nicht das recht weiterzugeben was sein mandant ihm gesagt hat. grundsätzlich sollte man seinem verteidiger alles erzählen, da dieser dann eine optimale taktik für den prozess erarbeiten kann

ja gut, aber bei ganz schlimmen dingen kann ein verteidiger doch nciht so tun als ob es nix wisse u das sein ganzes leben der öffentlichkeit verheimlichen oder?

@usain8x

Es ist die Pflicht des verteidigers dich so gut zu verteidigen wie es ihm möglich ist. ich glaube er muss auch einen eid abgeben. wenn er etwas verrät ist das eine straftat