Haftstrafe und Sorgercht?
Hallo
Ich hätte mal 2 fragen wäre schön wenn die ein Anwalt oder einer beantworten der sich damit auskennt.
Zur ersten frage: mein ex ist momentan in Haft kommt aber dieses Jahr raus. Wir haben und nun getrennt haben aber ein Kind zusammen und das gemeinsame Sorgerecht. Mittlerweile haben sich aber seine Umstände so geändert das er jetzt mit einen anderen Straftäter zusammen ist (beide sitzen wegen schwerer kV). Wie stehen da meine Chance das ich das alleinige Sorgerecht bekomme? Da ich war zwar oft mit der kleine zum besucht auch zum Langzeit (Familienbesuch) wird das dadurch beeinflusst.
Zur zweiten frage: ich habe mal gelesen das einer vom Gericht 12 Jahre bekommen hat und dan noch sv. Muss der das Antreten oder kann man das mit irgendwas umgehen? Und wenn ja wie?
3 Antworten
Zu 2.: SV muss man nicht antreten....sie wird direkt im Anschluss an die Haftstrafe vollzogen....und nein,man kann sie nicht umgehen...sie wird aber alle 3 Jahre überprüft
Zu1.: Das muss wohl das Familiengericht entscheiden....es kommt darauf an,ob dein Ex eine Gefahr für das Kindeswohl darstellt
das alleinige sorgerecht bekommt ein elternteil nur wenn nachgewiesenw erden kann das der andere dem kind massiv schaden würde in zukunft. das scheint hier nicht der fall zu sein. dann bleibt es beim gemeinsamen sorgerecht.
oder hat er dem kind was getan?
hm... naja...
also unser beider kind nicht nur mein anderes kind. was jetzt schwerstbehinder im pflegeheim leben muss
Wie bitte soll geteiltes Sorgerecht gehen wenn einer im Gefängnis sitzt? Das ist ja völlig an der Realität vorbei.
Das geht mit der Hilfe der Sozialarbeiter da drinnen und Jugendamt. Habe es ja mit meine ex durch. Und deine Kommentar ist nicht mal hilfreich… also bitte dein Senf für dich behalten und nur antworten wenn du was weißt danke
Ja, ja für den Im Gefängnis ist das bequem, für die Mutter ist es das nicht.
es geht aber um das kind. und das hat nun mal mutter und vater. da sollte es normal sein das bei wichtigen entscheidungen immer beide zustimmen müssen
Nö.
Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass er beim Umzug und Schulwechsel zustimmen muß, bei Kontoeröffnungen unterschreiben, zu OPs zustimmen, Religionszugehörigkeit und das war es auch schon.
Das kann bequem auch aus dem Knast.