Darf man Gesetzlich einen Tagebuch lesen von jemand anderen?

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Grundsätzlich können alle Beweismittel, die im Rahmen einer Hausdurchsuchung sichergestellt werden, auch verwertet werden. Selbst wenn vorne deutlich "Tagebuch" drauf steht.

Man kann natürlich der Beschlagnahme widersprechen, dann wird das Tagebuch zunächst versiegelt und darf erst nach gerichtlicher Entscheidung gelesen werden. Die wird es aber in jedem Fall geben, deshalb ist hier ein Widerspruch ziemlich sinnlos.

Bestes Beispiel ist ja die RAF-Terroristin (wie war gleich ihr Name?), die wegen einem Buchmanuskript in ihrem PC in U-Haft genommen wurde.

Alle Schriftstücke, die im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufgefunden werden, können auch als Beweismittel verwendet werden.

Natürlich - eine Hausdurchsuchung wird doch gemacht, um belastendes Material zu finden. Es wird neben dem Tagebauch auch gleich Dein PC sowie die Tatwaffe mitgenommen, untersucht und anschließend als Beweismittel im Prozess eingesetzt. Wobei die Beweiskraft der Tatwaffe vermutlich höher eingeschätzt wird als die des Tagebuches.

Kommentar von Darwinfan12 19.05.2010

"nein, das darf auch die Polizei lesen, wenn davon auszugehen ist, dass es als Beweismittel dienlich ist. Die Befugnis der Polizei und der Staatsanwaltschaft sollte nicht unterschätzt werden."

FALSCH !

Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung sichten aber keine Schriftstuecke lesen
(Schutz der Privatsphaere).
Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen 110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftsteucke zu lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie spaeter sagen du waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil - machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst, was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.

Mfg

wenn die Beschlagnahme rechtens war, dürfen natürlich die Ermittlungsbehörden auch ein Tagebuch lesen.

Sofern aus diesem ein Hinweis auf eine Straftat hervorgeht, sind die Ermittlungsbehörden von Amts wegen verpflichtet diesem nachzugehen.

  1. macht man ohne grund keine hausdurchsuchung. 2. dürfen die dein tagebuch lesen, könnten ja hinweise drin stehen.