Lüftungsvorschriften in geschlossenen kommerziell genutzen Räumlichkeiten

2 Antworten

ÖNORM bzw. VDI regeln eindeutig einen 0,5fachen Luftwechsel außerhalb der Betriebszeiten bzw. einen personenbezogenen Luftwechsel (ca. 50m³ pro Stunde und Person) im Betrieb.

Hat das Fitness-Studio 24 Stunden am Tag geöffnet, hat dieses die gefortderte Luftwechselrate auch 24/7 zur Verfügung zu stellen.

Alles Andere ist ein Fall für eine Anzeige beim Gewerbeamt.

DIe Ausrede, dass das Center zu hat ist in meinen Augen nicht gültig. Weil eine definitive Lüge - das Center ist nicht komplett geschlossen (wenn es geschlossen wäre, dürfte das Fitnesscenter nicht auf haben, oder?). In jedem Fall gilt: für Betrieb eines Raumes ist über die gesamte Betriebsdauer der nötige Luftwechsel bereitzustellen.

2 Möglichkeiten: Lüftung nachrüsten oder das Studio um 22 Uhr schließen^^

Das ist eine gute Frage! Laut VDI ist ein Mindestluftwechsel vorgeschrieben. Im Gegensatz zu früher darf dieser nicht ausschließlich über Fensterlüftung erfolgen (was in deinem Fall ja eh nicht geht). ABER Diese Regelung gilt für Neubauten und Große Umbaumaßnahmen. Wie der Fall bei Bestandsanlagen liegt kann ich dir leider nicht sagen.

Aber ich kann dir eine andere Seite ans Herz legen, wo die Frage bestimmt eher beantwortet werden kann.

http://www.haustechnikdialog.de/Forum/NewPost.aspx?f=5

Ist etwas unübersichtlich deswegen hab ich den Link so gemacht, dass du direkt an der richtigen Stelle rauskommst.

Persönlich halte ich es für ein Unding. Kann ja auch gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Viel Glück dabei.