Lohnt sich ein Widerspruch gegen Verwarngeld wegen Falschparkens

16 Antworten

Du bist besser beraten, wenn Du das verwarngeld bezahlst. Deine Theorie hat einen kleinen Denkfehler. Denn, wer das Fahrzeug verlässt, parkt bereits. Deine Freundin kommt als Fahrer nicht in Betracht, da sie keine FE hat. Denn sie hätte das Fahrzeug auch innerhalb der drei Minuten nicht wegfahren können und dürfen.

Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um einen Behindertenparkplatz handelt, wo du weder stehen, noch parken darfst.

Keine Chance. Sogar wenn DU im Auto gesessen hättest, würde das als (widerrechtliches) Parkieren gelten. Ob es 3 Minuten oder 20 sind, spielt auch keine Rolle, ebenso ob das Auto in Sichtweite war.
Ich kann aber deinen Ärger verstehen. Gute Ordnungshüter warten 3 Minuten, bevor sie ein Strafzettel ausstellen. Oder sie fassen an die Motorhaube um zu sehen, ob die Karre gerade erst geparkt hat...

Franticek  17.08.2010, 18:21

Nicht so ganz richtig. Halten ist nach StVO erlaubt, parken nicht.

Michel76  17.08.2010, 18:59
@Franticek

Das Problem ist, dass halten und sitzenbleiben im Auto als parkieren gewertet wird.

Franticek  17.08.2010, 22:27
@Michel76

Stimmt nicht. Wenn man sein Auto nicht verlässt (man darf sogar aussteigen und daneben sich aufhalten), dann ist das ein Halten, sofern es nicht länger als 3 min ist. Verläßt man jedoch den unmittelbaren Zugriffsbereich, dann ist es auch unter 3 min schon ein Parken. So steht es zumindest in der StVO und genau so sieht es auch die Rechtsprechung.

Du hast nun mal falsch geparkt, also zahl und such dir nächstes Mal einen anderen Parkplatz!

Wer sein Auto verlaesst oder mehr als drei Minuten haelt, der parkt.
D.h. laenger als drei Minuten ist in jedem Fall geparkt. Aber auch unter drei Minuten ist es ein Parken, wenn du dein Auto verlaesst.
Das Aussteigen allein stellt noch kein verlassen dar, da das Auto dann immer noch in deinem Zugriffsbereich ist. Wenn du aber 50 m weiter gehst, dann ist das Auto in jedem Fall nicht mehr in deinem direkten Zugriffsbereich. Das waere es auch nicht, wenn du direkt 2 m vor dem Auto fuer nur eine halbe Minute in ein Geschaeft gehst. Das Einwerfen eines Briefes in einen Briefkasten direkt vor dem Auto waere noch OK, aber Geldautomat nicht, denn du kannst im Bedarfsfall nicht sofort zu deinem Auto gehen sondern wartest sicherlich erst, bis die Karte und das Geld wieder draussen sind.
Ein Einspruch lohnt sich hier also nicht.

Deppen wie euch gehört Internetschreibverbot erteilt.

Die Behörde muss beweisen, wer falsch geparkt hat.

Kann sie das nicht, stellt sie das Verfahren ein und belastet den Halter mit den Verfahrenskosten, die ungefähr 16 Euro betragen.

Ein Park-Verwarngeld von mehr als 16 Euro zu bezahlen, wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann, ist daher unwirtschaftlicher Blödsinn. Parkverwarngelder über 16 Euro werden daher nur von Deppen wie euch bezahlt.

Gegen Verwarngelder braucht man gar nichts unternehmen, die gelten nur, wenn man damit einverstanden ist. Nichts Tun und auf die Einstellung warten und stattdessen was anderes sinvolles mit seinem Leben machen, ist die bessere Alternative.

Sollte die Behörde tatsächlich ohne Beweise später einen Bußgeldbescheid erlassen, ist immer noch Zeit, den dann erforderlichen Widerspruch einzulegen, ohne dass man Nachteile hätte.