Ich habe wegen 4 Minuten halten im eingeschränkten Halteverbot ein Verwarnungsgeldbescheid bekommen.Lohnt es sich dagegen vorzugehen?
Ich habe in der Zeit von 16.33h - 16.37h im eingeschränkten Halteverbot geparkt,da ich einen Brief beim Amt abgeben musste. Nun bekomme ich ein Verwarnungsgeld von 15,00€ zugesendet. Lohnt sich da ein Widerspruch?
5 Antworten
es gibt halteverbot und parkverbot* !
* Zeichen 286 StVO, eingeschränktes Haltverbot = bis 3 min erkennbares ein und ausladen . daher haben lieferer immer eine türe offen .
widerspruch verteuert die sache erheblich , bis zu 72,-€
Du hast nicht gehalten.
Sobald Du das Auto verlässt, parkst Du. Egal, wie lange es dauert.
Nö, Widerspruch ist sinnlos. Pech gehabt.
Du wusstest, dass da Parken nicht erlaubt ist und hast es trotzdem gemacht.
Nein, mit welcher Begründung denn?
Nö, da du nicht mal im Recht bist, lohnt es sich kein bisschen.