Habe ein Knöllchen bekommen, da der Parkschein falschrum lag, lohnt sich ein Widerspruch?

8 Antworten

Kommt auch ein bißchen auf die Höhe des Knöllchens an. Wenn du die Zeit zum Verfassen des Widerspruchs, die Briefmarke, den Weg zum Briefkasten usw. berücksichtigst, dann würd ich mir je nach Höhe des Strafzettels überlegen, ob sich der Aufwand lohnt. Zudem ist auch noch fraglich, ob der Parkschein, den du hast, tatsächlich ein Beweis dafür ist, dass du bezahlt hast. Du hättest dir den Parkschein auch nachträglich von einem anderen Autofahrer besorgen können. Zumindest wurde das bei einem Bekannten von mir so ausgelegt. Wenn man aber Spaß daran hat, die Behörden zu ärgern, dann steht dem Versuch, der ja zumindest rein finanziell (fast) nichts kostet, natürlich nichts im Wege.

Da auf dem Parkschein ja Datum und Uhrzeit stehen, hast Du hier wohl gute Aussichten, dass das Knöllchen im Papierkorb landet, wenn Du die Geschichte erzählst.

Wer sagt den das der Parkschein zum angegeben Zeitpunkt nicht in einem anderen Fahrzeug lag

Es tut mir leid aber es heißt im Gesetzestext: Der Parkschein muss gut leserlich im Fahrzeug auf dem Amaturenbrett abgelegt sein.

Du kannst also nur beim zuständigen Ordnungsamt um Gnade bitten. Auf dem Beweisfoto sollte wenigstens zu erkennen sein, dass ein Parkschein daliegt.

Die Deutschen sind ohnehin "Duckmäuser". Wir müssen unser Rechtsempfinden schon etwas fördern - d.h. ungerechte Behandlung muss angeprangert werden. Hier hat ein frustrierter Beamter oder so ein "Ehrenamtlicher" nicht seinen Kopf drehen wollen - wo kommen wir da hin - Gesetzestext hin-oder-her. Warum geschahen in unserer Zeit vor 1945 oder in der DDR so viele gesetzmäßige "Untaten"? Die Deutschen ein Volk von Spitzeln und Denunzianten - jedenfalls in der älteren Geschichte? Lasst uns dagegen und gegen zu starke Verwaltungsherrschaft kämpfen!

@daddbr3

Angesichts der Überlastung unserer Gerichte wegen irgendwelchen hirnverbrannten Kleinigkeiten, die zur Anklage kommen, halte ich dein Statement für ganz schön übertrieben. Rechtsempfinden fördern gut und schön. Aber dann in eine sinnvolle Richtung. Ich möchte an die unzähligen Untersuchungen erinnern, bei denen Autofahrer an Verkehrsunfällen vorbeifahren, ohne Hilfe zu leisten, Passanten einfach weitergehen, wenn ein Obdachloser mitten in der Fußgängerzone verprügelt oder Ausländer gejagt werden, ohne dass jemand eingreift. Die Leute, die wegen einem 5 oder 10 €-Knöllchen, dass noch nicht mal so ganz ungerechtfertigt ist, die Behörden drangsalieren und damit meine Steuergelder verschwenden, gehen mir gehörig auf den Keks. Wenn der Parkschein mit der Schrift nach unten gelegen haben sollte, bringt auch kein Kopf-Drehen etwas. Für Recht und Gerechtigkeit auf die Strasse gehen. Ja. Wegen jedem Pups vor den Kadi ziehen, Einsprüche und Widersprüche verfassen. NEIN!

Guten Morgen,

uns ist das fast das Selbe passiert, jedoch haben wir ein Ticket gezogen und als wir den langen Weg vom Parkautomaten bis zum Auto zurück waren, hatten wir bereits den Strafzettel am Auto haften. Das Ticket wurde um 16;48h gezogen u Ausstellung des Strafzettels angeblich um 16:50h. Wie ist die Sache bei Dir ausgegangen. Musstest Du zahlen bzw. hast Du Dich beschwert.

Vielen Dank für Deine Antwort.

GLG Nadine

"Widerspruch kostet nichts" - also versuch es ruhig. Vielleicht sparst Du Dir sogar die ganze Drumherumgeschichte? Das ist doch nachträglich eh nicht nachvollziehbar. Also: Widerspruch, weil Du zu besagter Zeit im Besitz eines gültigen Parkscheins warst, der auch sichtbar - grins - im Auto auslag... Beweis: anbei. Ich glaube, daß Du damit gute Chancen hast, ungeschoren wegzukommen.

"Widerspruch kostet nichts" ist falsch! Wird gegen dich entschieden, wird nämlich die Strafgebühr gleich höher, steht i.d.R. auch so auf dem Anhörungsbogen... Aber in dem Fall hier kostets wirklich nichts, weil belegt werden kann, dass zur Parkzeit auch ein Parkschein vorhanden war.

@loopwithme

Es soll Zeitgenossen geben, die sich Parkscheine von anderen Personen geben lassen - Der Beweis hinkt

@loopwithme

Autsch, Du hast recht! Das war ein doofer Spruch in diesem Zusammenhang und sollte eigentlich nur in sehr übertragenem Sinne verstanden werden...

@lachnieth

Mag sein - aber das ist doch kein Grund, auf Widerspruch zu verzichten, zumal wenn man tatsächlich ein Ticket gelöst hat. Ob die Polizei einem glaubt, wird sich dann ja herausstellen.