Lohnt sich ALG II (Hartz IV) während FSJ auch wenn man bei Eltern wohnt?
Ich mache ab September ein FSJ. Als FSJler hat man ja Anspruch auf ALG2. Das bekomme ich soweit ich weiß auch, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne, nur wird das da irgendwie anders berechnet. Hat da jemand Erfahrungen? Die Einnahmen von meinen Eltern sind nur knapp über der Grenze zu Hartz IV. Mit wie viel könnte ich da rechnen?
6 Antworten
Ob du über die 300 € hinaus noch einen weiteren Anspruch hast, wirst du nur erfahren, wenn du einen Antrag stellst. Deine Eltern erhalten ja noch zusätzlich 184,00 € Kindergeld und deine Wohnung ist ja bezahlt. Es sei denn du müsstest deinen Eltern Miete zahlen. Dafür brauchst du dann einen Untermietvertrag
Danke erstmal für die Info, meines Wissens nach habe ich den Anspruch auf jeden Fall, es gibt eine gesetzliche Regelung, dass FSJler ALG2 bekommen.
Und zu den Daten, naja ich bin 18, bekomme beim FSj monatlich 300€ und meine Eltern sind knapp über der Einkommensgrenze von Hartz IV (letztes Jahr raus glaube).
sorry da sind wir wohl leider getrennter Meinung ;) Ich bin mir sicher dass diese existiert, da sämtliche ehemaligen FSJler, mit denen ich gesprochen habe, mir das erzählt haben und es auch immer wieder gesagt wird, wenn man sich Informationen zum FSJ durchliest.
Naja ... dann postet doch mal einen entsprechenden Link.
Sollte ja ein Leichtes sein.
... und ich sage dir, an welcher Stelle du irrst ...
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html
Zwar etwas spät aber da steht es. Natürlich mit Abzügen wenn man noch bei den Eltern wohnt und und und aber prinzipiell steht es den FSJlern zur Verfügung. Übrigens leiste ich es gerade ab und hab weiterhin keine anderen Erfahrungen gemacht.
Wenn du noch unter 25 bist,kannst du nicht unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern ALG - 2 beziehen !
Den Antrag müssten deine Eltern stellen,kannst du zwar auch machen,aber dann werden deine Eltern angeschrieben und müssen Auskunft über Einkommen und Vermögen geben,also auch alles Nachweisen,mit Einkommensbescheinigung vom AG,Kontoauszügen,Sparbücher,Lebensversicherungen,usw.
Erst wenn deine Eltern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen,um ALG - 2 Aufstockung zu bekommen,dann hättest du von deinem FSJ - Gehalt,200 €,die dir das Jobcenter nicht anrechnen würde,auf die Leistungen,die deinen Eltern ggf.dann zustehen würde.
Bist Dur dir sicher? Der Job ist ein ehrenamtlicher, du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, es steht dir zu ein Taschengeld in Höhe von bis zu 330,00 EUR, freie Verpflegung und kostenfreie Unterkunft bzw.dafür eine Entschädigung, wenn denn diese nicht benötigt wird. Zudem kommt auch noch das Kindergeld. Viel Glück.
kannst du hier nachlesen :
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/
Du hast Anspruch auf ein Taschengeld,Unterkunft, Verpflegung und dein Kindergeld, Du hast keinen Anspruch auf Hartz4.
Eine solche Regelung existiert definitiv NICHT!