Hartz 4, Fsj(Freiwilliges soziales Jahr)

7 Antworten

Da deine Eltern ALG 2 beziehen und du Schüler bist, beziehst auch du ALG 2.

Dein ALG 2-Bedarf wird auch jetzt schon mit deinen Einnahmezuflüssen aufgerechnet, nämlich deinem Kindergeld!

Das passiert auch mit jedem weiteren Einnahmezufluss, solange der deine Bedürftigkeitsgrenze nicht übersteigt. Wird die überschritten, bekommst du einfach keine ALG 2-Leistungen mehr und fällst aber auch aus der Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern heraus.

Bei der Verrechnung bleibt ein Betrag von 100 Euro unberücksichtigt und ebenso pauschal 20 % der restlichen Einnahmezuflüsse.

Das ist nicht korrekt !

Es bleiben dir von deinen 400 € FSJ - 200 € Freibetrag ( Taschengeld ) ohne Anrechnung auf deinen Bedarf !

200 € würden deinen Eltern von deinen Leistungen abgezogen.

Teilnehmer** Atzec** hat das ja sehr verständlich erklärt,

beachtet... solltest Du nicht mehr bei Deinen Eltern, mit der Hauptwohnadresse gemeldet sein, werden die sicherlich aufgefordert sich innerhalb von 6 Monaten eine kleinere & kostengünstigere Wh. zu suchen.

m.l.G. ;)h

@ himako333

Eine verständliche Erklärung der Freibeträge bringt aber nichts,wenn diese hier nicht zutreffen.

wird von einem Monasgehalt von ca. 400€ was abezogen

Nein, es wird nichts abgezogen. Aber es muss als Einkommen angegeben werden und das Amt wird dann die Leistungen anpassen.

natürlich nicht, du bist auch unter der 450 Euro Marke. Nur Steuern, aber die werden überall abgezogen