FSJ oder Ausbildung (mit Gehalt) obwohl Eltern Hartz IV beziehen?

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Grundsätzlich musst du bei deinen Eltern nicht ausziehen,wenn du das nicht möchtest oder es durch Ausbildung / FSJ - erforderlich sein würde !

Du musst hier zwischen FSJ - und einer normalen Ausbildung unterscheiden.

Denn in beiden Fällen würdest du vom Jobcenter nur eine Zusicherung unter 25 bekommen,wenn der Auszug durch deine Beschäftigung begründet sein würde.

Dazu kommt dann,dass du in einem FSJ - zwar auch Anspruch auf Kindergeld hast ( unter 25 ),aber von deinem FSJ - Betrag ein Taschengeld von 200 € theoretisch abgezogen werden,die dir nicht auf deinen Bedarf bei deinen Eltern angerechnet werden.

Hättest du die Chance eine Ausbildung zu machen,dann würde ich das immer vorziehen,denn dann gelten für dich die Freibeträge ( ab 15 Jahren ) nach § 11 b SGB - ll .

Dann kommt es auf dein Brutto / Nettoeinkommen an,die Freibeträge berechnen sich theoretisch von deinem Brutto und werden dann auch theoretisch vom Netto abgezogen,ergeben dann dein anrechenbares Einkommen und wird dann mit deinem Kindergeld und sonstigen Einkommen addiert und ergeben dann dein gesamtes anrechenabres Einkommen.

Das wird dann mit deinem Bedarf bei deinen Eltern verglichen und wenn du nach dem Abzug deiner Freibeträge von deinem Erwerbseinkommen,deinen Bedarf selber decken kannst,dann bist du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus.

Diese bekommen dann keine Leistungen mehr für dich gezahlt,du musst dann aus deinem Einkommen zumindest deinen Kopfanteil der KDU - also der Warmmiete an deine Eltern zahlen.

Der berechnet sich aus der Warmmiete,geteilt durch die Personen im Haushalt.

Angenommen die Warmmiete beträgt 600 € und du wohnst mit deinen Eltern alleine,dann würde dein Kopfanteil der KDU - 200 € betragen und wenn du noch keine 18 bist,dann stünden dir 302 € Regelsatz zu ( ab 18 dann 320 € ) und das ergibt dann deinen Bedarf bei den Eltern.

Dieser würde dann in dem Fall 502 € betragen,würdest du jetzt ein FSJ - machen und da 300 € bekommen,dann würden dir max. 100 € davon angerechnet,die 200 € sind deine,dass ist dein Freibetrag bzw.dein Taschengeld.

Dann hättest du 100 € davon als anrechenbares Einkommen + deine 184 € Kindergeld = 284 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Von deinen 302 € Regelsatz gingen diese 284 € ab,deine Eltern würden dann für dich noch min.18 € für deinen Regelsatz bekommen + deine 200 € Kopfanteil der KDU - gesamt also dann min. 218 € .

Dann hättest du die 218 € + 184 € Kindergeld + deine 300 € vom FSJ - gesamt dann 702 € pro Monat,abzüglich deiner 200 € Taschengeld Freibetrag,sind das dann wieder dein Bedarf von 502 € pro Monat.

Würdest du jetzt aber eine Ausbildung beginnen und würdest 600 € Brutto und 480 € Netto auf dein Konto bekommen.

Dann hättest du zunächst vom Brutto 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 500 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch einmal 20 € Freibetrag,dass würden hier noch mal 100 € sein,also insgesamt auch min.200 € an Freibeträgen.

Ab 1000 € - 1200 € Brutto,hättest du noch einmal 10 % an Freibeträgen,würden also bei 1200 € Brutto,min. 300 € an Freibeträgen ergeben und dann von angenommenen 900 € Netto theoretisch abgezogen und dann ca. 600 € anrechenbares Einkommen ergeben.

Es gibt also keinen pauschalen Freibetrag beim Erwerbseinkommen,kommt immer auf das Brutto / Netto an,bis dann die Freigrenze erreicht ist,dann wird voll angerechnet.

In dem Fall blieben bei dir dann ca.280 € anrechenbares Netto übrig,dazu dann deine 184 € Kindergeld = ca.464 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Dein Bedarf würde also bei angenommen 502 € liegen,abzüglich der ca.464 € anrechenbarem Einkommen = ca.38 € ALG - 2 Aufstockung für dich bzw.das würden deine Eltern noch für dich bekommen.

Du hättest dann deine ca. 480 € Netto Azubi Vergütung + 184 € Kindergeld  + die ca. 38 € Aufstockung = ca. 702 € pro Monat.

Da deine Eltern dein Kindergeld von 184 € bekommen werden,würden rein theoretisch noch 16 € bis zu deinem angenommenen Kopfanteil für die KDU - fehlen,dazu dann ggf. noch etwas für Strom usw.angenommen insgesamt 50 €.

Dann müsstest du noch Kostgeld abgeben oder dich dann selber versorgen,dass müsstest du dann mit deinen Eltern klären.

Du würdest dann in diesem Fall ja diese ca.38 € Aufstockung bekommen,zusammen mit den 184 € Kindergeld sind das dann schon 222 €,abzüglich der 200 € Kopfanteil der KDU - würden noch ca.30 € eigene Zuzahlung bleiben,die du aus deinen ca.480 € Netto deinen Eltern geben müsstest,wenn du dich selber versorgen würdest und auch sonst alle deine Ausgaben selber zahlen würdest.

Danke erstmal für diese äußerst auführliche Antwort ich muss nur zugeben, dass ich etwas durcheinander gekommen bin. Wie viel Geld würden meiner Familie jetzt abgezogen werden, wenn ich eine Ausbildung machen würde ( wäre dann 18 Jahre alt)? Und steht mir dann soviel Geld zur Verfügung, dass ich ausziehen könnte? Denn ich will aus diesem ganzen Arbeitslosengeld raus!

@xoxo9198

Das kann man so pauschal nicht beantworten !

Dazu müsste man erst einmal dein Brutto und Netto Azubi Einkommen kennen,wie viel Personen im Haushalt leben und was an Warmmiete gezahlt werden muss,außer den Abschlag für den normalen Haushaltsstrom,der muss aus dem Regelsatz gezahlt werden.

Mal ein Beispiel :

Du wohnst mit deinen Eltern alleine in der Wohnung und die KDU - Warmmiete,würde 600 € betragen,dann würde diese Miete durch 3 Personen geteilt und ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil der KDU.

Das würden hier also jeweils 200 € sein und dazu würde dann ab 18 dein derzeitiger Regelsatz von 320 € kommen.

Dann läge dein Bedarf bei monatlich 520 € !

Jetzt beginnst du ab 18 eine Ausbildung und verdienst da 640 € Brutto und bekommst 500 € Netto auf dein Konto überwiesen.

Da du derzeit noch bei deinen Eltern wohnst und diese ALG - 2 beziehen,hast du theoretisch auch einen Anspruch auf eine Aufstockung,wenn dein Einkommen deinen Bedarf nicht deckt.

Du hast in diesem Fall Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,diese werden aus dem Brutto theoretisch berechnet und dann theoretisch vom Netto abgezogen.

Das würden dann bei 640 € Brutto zunächst deine 100 € Grundfreibetrag sein und von den übersteigenden 540 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) hast du dann noch einmal 20 % als Freibetrag.

Es würden also zu diesen 100 € Grundfreibetrag,min.noch einmal 108 € an Freibetrag dazu kommen,gesamt dann min.208 € pro Monat.

Diese min.208 € an Freibeträgen würden dann theoretisch von deinen 500 € Netto abgezogen,es blieben dann ca.292 € übrig und da dir in der Ausbildung ( längstens bis 25 ) auch Kindergeld von 184 € zustehen würde,käme das noch dazu.

Dein gesamtes anrechenbares Einkommen würde dann bei ca.476 € liegen,davon ginge zunächst dein Regelsatz von 320 € ab,es bliebe ein Überschuss von ca.156 € übrig und diese würde deinem Kopfanteil der KDU - zugerechnet.

Da dein Kopfanteil aber in diesem Fall bei 200 € liegen würde,fehlen dir noch min.44 € pro Monat und das würden deine Eltern dann als einziges noch für dich bekommen,sonst nichts mehr.

Sie bekommen dann nur noch ihren jeweiligen Regelsatz von derzeit 360 € und jeweils ihren Kopfanteil der KDU - von 200 € und deine fehlenden ca.44 € als ALG - 2 Aufstockung,weil du eigenes Einkommen hast.

Demnach müsstest du deinen Eltern dann noch 156 € für deinen Kopfanteil der KDU - geben,weil sonst die Miete ja nicht voll gedeckt wäre.

Da sie aber dein Kindergeld von 184 € bekommen,bliebe hier nach Abzug der fehlenden 156 € noch ca.28 € übrig und diese könnten z.B. für deinen Anteil an Strom abgezogen werden.

Es blieben dir also im Endeffekt noch deine ca. 500 € Azubi Vergütung übrig und davon müsstest du dann noch Kostgeld abgeben oder dich selber versorgen und alles weitere damit bezahlen,was deine Aufwendungen betreffen würde.

Würdest du jetzt ausziehen wollen,dann musst du erst einmal einen Vermieter finden,der dir mit deinem Einkommen ein Zimmer oder eine kleine Wohnung vermietet.

Dann stünden dir deine ca. 500 € Netto + 184 € Kindergeld zu,weil dir deine Eltern keinen Unterhalt zahlen könnten.

Du hättest dann ca. 684 € im Monat zur Verfügung und davon müsstest du erst einmal alles zahlen.

Hättest du dann eine eigene Unterkunft,dann könntest du bei der Agentur für Arbeit noch BAB - beantragen,da würdest du ggf.noch etwas bekommen,wenn dein Unterhaltsanspruch höher liegt als dein Einkommen.

Dann steht dir aber kein ALG - 2 mehr vom Jobcenter zu,du könntest dann ggf. nur noch einen Antrag beim Jobcenter auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - stellen.

Das ist eine eigenständige Beihilfe und hat mit dem ALG - 2 nichts zu tun.

Die Wohnung deiner Eltern wird dann aber sicher für 2 Personen nicht mehr angemessen sein,im schlimmsten Fall könnte das Jobcenter sogar einen Umzug in eine angemessene Wohnung fordern.

Dieser müssen sie aber nicht nachkommen,es wird dann aber die unangemessene KDU - nur noch für eine Übergangszeit von 6 Monaten gezahlt und danach nur noch die angemessenen Kosten.

Sie müssten dann die Differenz selber zuzahlen oder halt der Aufforderung folge leisten.

@isomatte

Okay also ich habe mich mal erkundigt wenn ich eine Ausbildung zur Hebamme mache bekomme ich im ersten Jahr 867 Brutto verdienen. Meine Familie besteht aus zwei Erwachsenen und 4 Kindern und wir leben in einer 4 Zimmer Wohnung. Wenn ich jetzt ausziehen würde, was ja mit einem Gehalt von circa 700 Netto eigentlich funktionieren sollte, dann würde ich doch sogar noch das Kindergeld bekommen und meine Familie müsste nicht ausziehen, weil wir ja im Moment ziemlich beengt leben oder?

@xoxo9198

Wenn sie dir keinen Unterhalt zahlen können oder auf Grund deines Einkommens auch nicht müssten,dann steht dir auch dein Kindergeld zu !

Dann würden nach deinem Auszug nur 5 Personen in der Wohnung leben,dann stünde euch ein Wohnraum von ca. 105 qm - 110 qm zu,für die Antrag stellende Person zwischen 45 qm - 50 qm und für jede weitere noch einmal 15 qm dazu.

Liegt ihr darunter oder nur wenig darüber,dann gibt es da keine Probleme,solange die Miete angemessen ist.

Beim Kindergeld stehen dir dann min.184 € zu,aber ich denke das hier der Durchschnitt ermittelt wird,weil das Kindergeld in einem Betrag an die Eltern gezahlt wird und wenn die anderen Kinder auch noch berechtigt sind,dann steht dem 3 Kind ja 190 € Kindergeld zu und jedem weitern dann 215 €.

Aber auf jeden Fall würdest du mit dem Kindergeld auf ca.800 € pro Monat kommen.

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

@isomatte

Nicht ca. 800 € ,es sind ca. 900 € pro Monat,damit kannst du dann gut auskommen !

Es ist völlig normal, wenn man von seinem Arbeitseinkommen lebt.

Deine Eltern erhalten für dich einen Anteil für die Grundsicherung. Wenn du nun selbst Geld verdienst, wird das natürlich auf diesen Anteil verrechnet. Dabei hast du einen Freibetrag von 100 € plus 20 % vom Mehrverdienst.

Aber wieviel Geld wird denn abgezogen, wenn ich jetzt zum Beispiel 330 Euro verdiene? Und könnte ich theoretisch ausziehen wenn ich noch das Kindergeld bekomme?

@xoxo9198

Sorry das war ne Antwort von mir auf die andere Frage ^^

Hallo,

das Jobcenter zahlt für die ganze Familie Arbeitslosengeld II (Alg II). Wenn eine Person in der Familie höhere Einnahmen als bisher hat, wird das Alg II neu berechnet. Die Familie bekommt dann weniger vom Jobcenter, hat aber durch die FSJ-Zahlung insgesamt mehr. Wenn die FSJ-Person ausziehen würde, verringert sich die Jobcenter-Zahlung für die restliche Famile noch deutlicher. 

Gruß

RHW

Danke erstmal für die hilfreiche Antwort! :D Aber das Geld, dass ich beim FSJ verdienen würde, würde ich ja schon gerne für mich behalten und nicht mit meiner Familie teilen, sodass sie die Miete bezahlen kann. Weil sonst könnte ich das ganze auch einfach sein lassen... Mein Problem ist halt eher, dass ich aus dieser Hartz IV Situation gänzlich raus will, ich aber keinen richtigen Ausweg sehe, da ich nichtmal Bafög beantragen kann und ich eben auch keinen Job haben kann solange ich noch bei meiner Familie wohne..

@xoxo9198

Man muss es nicht mit der Familie teilen. Wenn man vom eigenen Geld den Mietanteil und den Verpflegungsanteil bezahlen kann, wird man beim Jobcenter auch nicht mehr mit dem Einkommen der Eltern zusammengerechnet.

Man kann sich auch bei Arbeitslosengeberatungsstellen vor Ort mit einer Kopie des letzten Alg II-Bescheides erkundigen, wie hoch dieser Wert im konkreten Fall sein wird.

Du selbst bist Hartz IV-Empfänger/in!

Und Deine EInnahmen werden nicht ihr, sondern DIR von Deiner Leistung abgezogen.

Vom FSJ hast Du einen Freibetrag von 200 Euro. Der Rest führt zur entsprechenden Kürzung der Leistung.

Einen Freibetrag von 170 Euro gibt es generell nicht.

Nein natürlich können sie das FSJ machen, nur wird eben ein Teil des AIIg 2 Geldes gekürzt, ist ja klar. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich aus. Sie müssen nicht bei ihren Eltern ausziehen.

Aber wieviel Geld wird denn abgezogen, wenn ich jetzt zum Beispiel 330 Euro verdiene? Und könnte ich theoretisch ausziehen wenn ich noch das Kindergeld bekomme?

@xoxo9198

Nein eine Wohnung bezahlt das Jobcenter erst ab ihrem 25 Geburtstag, da U 25 Personen nur bei wichtigem Grund wie misshandlungen von den Eltern bei den Eltern ausziehen dürfen, sonst gibt es kein Geld. Aber wenn sie ohne Geld vom Jobcenter auskommen können sie trotzdem ausziehen. Bei 330 Euro anrechenbares Einkommen können sie 146 Euro anrechnungsfrei behalten. Ich hoffe ich konnte ihnen weiter helfen.

@Eisblumezwei

Bei einem FSJ - oder ähnlichen freiwilligen Diensten sind 200 € anrechnungsfrei,also würden bei 330 € max.130 € anrechenbares Einkommen bleiben !

Anrechenbares Einkommen kann man erst nach dem Abzug von Freibeträgen haben.

Um diese Freibeträge zu berechnen,kommt es auf das Brutto / Nettoeinkommen,dann werden diese nach § 11 b SGB - ll berechnet und theoretisch vom Netto abgezogen.

Erst der Überschuss ist dann anrechenbares Einkommen und wird auf den Bedarf des Kindes angerechnet,eine Ausnahme stellt hier nur das nicht mehr benötigte Kindergeld dar,was das Kind bei hohem Einkommen zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde.

Das Kind wäre dann aus der BG - der Eltern raus,aber der nicht mehr benötigte Teil ( bis zur vollen Höhe ) des Kindergeldes würde auf den Bedarf der elterlichen BG - angerechnet.