Habe ich Anspruch auf ALG2 wenn ich ein FSJ machen ,möchte?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein freiwilliger Dienst ist ein wichtiger Grund weshalb du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen musst,hättest also weiterhin Anspruch auf ALG - 2,vorrangig würde hier aber das Wohngeld sein !

Du wirst dann sicher nicht mehr als ca. 350 € Gehalt bekommen und wenn du noch unter 25 bist stünde dir Kindergeld zu.

Dann hättest du mit deinen 188 € bzw.ab 2016 dann 190 € Kindergeld ca. 540 € pro Monat.

Dein Bedarf dürfte jetzt bei 399 € und ab 2016 bei 404 € Regelsatz liegen und dazu dann deine angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon bräuchtest du min. 80 % um überhaupt einen evtl.Anspruch auf Wohngeld geltend machen zu können.

Mal angenommen du bekommst bzw.musst 346 € KDU - zahlen und mit deinen 404 € Regelsatz läge dein Bedarf dann bei min.750 € pro Monat,du müsstest dann also für das Wohngeld min. 600 € an eigenem Einkommen haben und das erreichst du ja nicht.

Also wirst du weiterhin ALG - 2 bekommen,du hast dann insgesamt 200 € mehr pro Monat,weil du von deinem Gehalt theoretisch ein Freibetrag von 200 € abgezogen bekommst,also dann nur 150 € angerechnet würden,wenn du 350 € bekommen würdest.

Wenn du noch Kindergeld bekommen würdest,dann zieht man das natürlich auch von deinem Anspruch ab.

Du solltest es dann aber unterlassen neben deinem freiwilligen Dienst einen Nebenjob auszuüben,denn dann fallen deine 200 € Freibetrag weg und es gelten nur noch deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,dann würdest du bei 450 € Brutto wie Netto nur deine 100 € Grundfreibetrag haben und von den übersteigenden 350 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) blieben dir noch mal 20 % Freibetrag ( 70 € ) und 280 € würden dir auf deinen Bedarf angerechnet.

Würdest dann also minus machen !

Hi, danke. Mit deiner Antwort hast du mir sehr weitergeholfen.

Könntest du mir vielleicht mal einen Link schicken, wo ich es nochmal selber nachlesen kann, dass bei einem fsj bei ALG2 man einen Freibetrag von 200€ hat? Wenns geht vielleicht auch von einer offiziellen Seite.

Wär echt super, falls du da einen Link für mich hättest :)

@evangeline91

Musst im Internet nur mal eingeben ,, Freibetrag im ALG - 2 Bezug bei einem freiwilligen Dienst ",da kannst du alles nachlesen !

Wenn du das mit dem Wegfall dieses Freibetrages bei gleichzeitiger Nebenbeschäftigung nachlesen willst,dann gibst du mal ein ,, Freiwilliger Dienst und Nebenjob,wie wird das Einkommen angerechnet ".

Danke dir für deinen Stern

du erhältst bereits alg2 und bist in der schule. welchen schulabschluss wolltest du denn machen? das abitur oder fachoberschulreife? solltest du noch realschulabschluss machen, dann beiß dich da durch und verplemper deine zeit nicht für irgendwelche aktivitäten die sinnfrei sind, weil die kommunen zu geizig sind facharbeiter einzustellen. sowas solltest du niemals unterstützen. such dir lieber richtig arbeit oder eine ausbildung.

Zu deiner Frage, ja ich besitze einen Realschulabschluss und würde mit dieser Schulform das Fachabitur machen, um später studieren zu können. Da mir dies jetzt schon zu schwer ist, brauchnich über studieren gar nicht erst nachzudenken, der einzige vorteil den man mit so einem Abschluss hat (wenn man danach nicht studieren will) es kommt besser, wenn man sich bewerben will.
Aber ein schlechter abschluss wird mir in dem Fall keine Vorteile bringen.

Zu dem 2. Teil deiner Antwort, damit beantwortest du mir leider nicht meine Frage, ob ich Anspruch in dem Fall auf Leistungen habe.

Du kannst ergänzendes alg2 bekommen zu deiner FSJ- Vergütung.