Hab ich einen Anspruch auf ALG2 wenn ich unter 25 bin und meine beide Eltern im Ausland wohnen?

8 Antworten

Jeder kann ab 15 einen eigenen Antrag auf Alg2 stellen. Wer nicht mit den Eltern zusammen wohnen kann, kann auch nicht auf die elterliche Wohnung verwiesen werden.

Natürlich wird beim Antrag geprüft, ob ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern geltend gemacht werden kann. Das ändert aber nix daran, dass grundsätzlich ein Antrag gestellt werden kann.

Es kommt darauf an:

  1. Kommst Du aus dem Ausland und deine Eltern sind da geblieben, dann wird es schwierig den Anspruch durchzusetzen. Dann ist erst mal die Ausländerbehörde, dann das Jugendamt und dann erst das JobCenter zuständig.

  2. Sind deine Eltern ins Ausland gezogen und lassen dich zurück, dann hast Du ggf. Anspruch.

  3. Auch wenn deine Eltern im Ausland leben, sind sie für dich unterhaltspflichtig. Das heißt wenn sie genug Einkommen und/oder Vermögen haben, dann müssen sie für dich aufkommen und in dem Fall hast Du kein Anspruch.

Ich komme nicht aus dem Ausland - meine Eltern sind die Deutsche aus Hinterpommern und in 80. Jahren sind sie nach Deutschland "geflohen". Ich bin in Deutschland geboren, ich habe die doppelte Staatsburgerschaft - deutsch und polnisch. Als ich 8 war haben meine Eltern mit mir DE verlassen und sie sind nach Polen zuruckgezogen.

Zum Punkt 3 - also kann mich ein Beamter zwingen zu meinen Eltern ins Ausland zu ziehen? Ist es nicht gegen Gesetz? Ich dachte man darf nen deutschen Burger aus Deutschland nicht rauswerfen und zum Leben im Ausland zu zwingen...

@Bas19

Wenn du 18 Jahre alt bist, kannst du deinen Aufenthalt selbst bestimmen. Das ändert aber nichts daran, dass deine Eltern für dich zum Unterhalt verpflichtet sind, wenn du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast.

Ja, natürlich. Kein Jobcenter dieser Welt kann Dich auffordern, ins Ausland zu ziehen, nur damit Dein Lebensunterhalt sicher gestellt ist. Das widerspräche sämtlichen Grundrechten, in die das Jobcenter nicht eingreifen kann. Insofern stellt also die Tatsache, daß die Wohnung Deiner Eltern nicht in Deutschland ist, einen "schwerwiegenden Grund" dar. Das Jobcenter kann Dich deshalb nicht auf die Wohnung Deiner Eltern verweisen. Mit dem Ergebnis, daß Du einen Leistungsanspruch hast ( § 22 Abs. 5 SGB II )

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html

Das wird davon abhängen, wo Deine Eltern ihren dauernden Wohnsitz haben. Wenn sie sich in Deutschland abgemeldet haben und im Ausland ihren einzigen Wohnsitz haben , dann sind sie hier auch nicht steuerpflichtig und können zu Unterhaltshilfen wohl nicht herangezogen werden. Wenn dies alles nicht der Fall ist, hängt es von der Höhe ihres sogenannten Welteinkommens ab, über das auch eine Einkommenssteuererklärung abzugeben ist. Wenn ihre Einkünfte hoch genug sind, werden sie Dich wahrscheinlich unterstützen müssen. Das Jobcenter gibt Dir hierzu sehr genaue und korrekte Auskünfte.

Ja, das Amt kann dich voll kaum zwingen zu deinen Eltern ins Ausland zu ziehen.