Lohnsteuerausgleich bei Firmenwagen

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Weder, noch. Der Vorteil aus der Privatnutzung ist ja Bestandteil deines Bruttoentgelts, wird dementsprechend bereits über die Lohnsteuer abgerechnet und ist demzufolge in dem Entgelt lt. Lohnsteuerbescheinigung bereits enthalten. Du musst es also nicht extra erklären.

Die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit steht dir unabhängig davon zu.

Ich war auch lange Firmenwagenfahrer, ich habe da nie etwas angegeben, Dir wird ja schon jeden Monat der Steueranteil mit Deiner Gehaltsabrechnung abgezogen. Und zurück bekommst Du nichts. Aber ich bin kein Steuerberater.